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Urlaub (Hafturlaub)

Langzeitausgang ist eine wichtige Behandlungsmaßnahme im Strafvollzug. Es wird den Gefangenen gestattet,  die Anstalt ohne Aufsicht für mehr als einen Tag zu verlassen. Langzeitausgang kann bis zu 24 Tage im Vollstreckungsjahr gewährt werden, wenn nicht zu befürchten ist, dass sich die Gefangenen dem Vollzug der Freiheitsstrafe entziehen oder die vollzugsöffnende Maßnahme zur Begehung von Straftaten missbrauchen werden. Der Langzeitausgang ist somit eine bedeutende Bewährungsprobe für die Gefangenen. Er soll der Isolierung der Gefangenen in den Haftanstalten entgegenwirken und ihnen den Kontakt zu nahe stehenden Personen erleichtern. Er dient somit der Reintegration der Gefangenen in die Gesellschaft. Langzeitausgang wird auch aus besonderem Anlass z. B. der Eheschließung, wegen Krankheit oder Tod eines nahen Angehörigen und zur Vorbereitung der Entlassung gewährt.

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