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Verbraucherdarlehen

Das Verbraucherdarlehen ist ein Vertrag, bei dem ein Unternehmer einem Verbraucher ein Darlehen gegen Entgelt (Zins) zur Verfügung stellt. Der Gesetzgeber hat zugunsten des Verbrauchers Schutzvorschriften in den §§ 491 ff. BGB geregelt. Verbraucherdarlehensverträge sind schriftlich abzuschließen. Sind sie mit der Finanzierung von Grundstücksverträgen verbunden, bedarf der Gesamtvertrag der notariellen Beurkundung. Der Unternehmer muss dem Verbraucher alle wesentlichen Vertragsbedingungen mitteilen. Der Verbraucher hat ein 14-tägiges Widerrufsrecht.

Weitere Informationen im Bürgerservice.

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