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Verkaufsprospekt

Der Begriff wird im Verbraucherschutz verwendet. Verkaufsprospekte sind z.B. Kataloge (auch im Internet), Postwurfsendungen und Inserate, die alle für den Vertragsschluss notwendigen Angaben (Leistungsgegenstand, Preis usw.) enthalten. Mit dem Verkaufsprospekt fordert der Unternehmer i.d.R. den Adressaten auf, ein Angebot zu Abschluss über eine in dem Prospekt präsentierte Leistung abzugeben. Der Prospekt ist zugleich Bestandteil der an den Unternehmer durch den Gesetzgeber im Verbraucherschutz gestellten Anforderungen zur Erfüllung seiner Informationspflichten gegenüber dem Verbraucher. So muss der Unternehmer, der das Widerrufsrecht durch ein Rückgaberechtersetzen will, den Verbraucher darüber im Verkaufsprospekt informieren (vgl. § 356 Abs.1 BGB).

Weitere Informationen im Bürgerservice.

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