/WebPortal_Relaunch/Service/mediathek_neu

Verletztenbeistand

Verletztenbeistand ist eine Rechtsanwältin oder ein Rechtsanwalt, die bzw. der von einer oder einem Verletzten beauftragt wurde, ihre bzw. seine Rechte in einem Ermittlungs- oder Strafverfahren wahrzunehmen. Eine Verletzte bzw. ein Verletzter kann einzelne Rechte, beispielsweise das Recht auf Akteneinsicht (§ 406e StPO), nur durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt wahrnehmen.

A
B
C
D
E
F
G
H
I
J
K
L
M
N
O
P
Q
R
S
T
U
V
W
X
Y
Z