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Versäumnisurteil

Das Versäumnisurteil ist eine besondere Form des Urteils im Zivilprozess. Stellt eine Partei (Kläger oder Beklagter) im Zivilprozess in der mündlichen Verhandlung keine Sachnträge und/oder bleibt der Verhandlung fern, so ist sie säumig. In diesem Fall ergeht dann ein  Versäumnisurteil (VU). Die Partei hat dann den Prozess allein wegen ihrer Säumnis verloren. Das Versäumnisurteil kann binnen zwei Wochen ab seiner Zustellung mit dem Einspruch angefochten werden.

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