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Vorfälligkeitsentschädigung

Bei der Bereitstellung von Krediten wird zwischen dem Kreditinstitut und dem Kreditnehmer eine bestimmte Laufzeit für die Tilgung vereinbart. Während der Laufzeit zahlt der Kreditnehmer neben der Tilgungsrate den vereinbarten Zins. Zahlt der Kreditnehmer den Kredit vor Ablauf der Laufzeit zurück, hat das Kreditinstitut einen Zinsverlust gegenüber der Rückzahlung über die gesamte Laufzeit. Die Möglichkeit der vorfristigen Rückzahlung muss daher zwischen den Parteien vereinbart werden, zudem wird i.d.R. eine Entschädigung für die ausgefallenen Zinsen zugunsten des Kreditinstituts fällig.

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