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Vorstrafe

Vorstrafe bedeutet, dass gegen jemand eine Strafe (nicht: Bußgeld!) verhängt worden ist. Vorstrafen werden sowohl ins Bundeszentralregister, als auch in das Führungszeugnis (regelmäßig) eingetragen. Wesentlich für den Betroffenen ist, dass er sich trotz seiner Vorstrafe als unbestraft bzw. nicht vorbestraft bezeichnen kann, wenn die Verurteilung nicht in ein Führungszeugnis aufzunehmen ist oder wenn sie aus dem Bundeszentralregister zu tilgen ist. In einem solchen Fall braucht der Betroffene nicht nur die Verurteilung, sondern auch den ihr zugrunde liegenden Sachverhalt nicht zu offenbaren. Ausnahmen gelten nur gegenüber Gerichten und Behörden, sofern diese ein gesetzliches Recht auf unbeschränkte Auskunft haben und der Betroffene hierüber belehrt wurde.

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