/WebPortal_Relaunch/Service/mediathek_neu

Vorläufige Festnahme

Vorläufige Festnahme ist die vorläufige Ingewahrsamnahme des Beschuldigten, die durch die Staatsanwaltschaft und deren Hilfsbeamte angeordnet werden darf. Sie darf nur bis zum Ende des der Festnahme folgenden Tages, maximal also knapp 48 Stunden, dauern. Spätestens danach ist der vorläufig Festgenommene dem Ermittlungsrichter zur Entscheidung über die Anordnung der Untersuchungshaft vorzuführen oder zu entlassen. Meist erfolgt die vorläufige Festnahme, wenn ein Beschuldigter in engem zeitlichem und örtlichem Zusammenhang mit der Tat aufgegriffen wird.

A
B
C
D
E
F
G
H
I
J
K
L
M
N
O
P
Q
R
S
T
U
V
W
X
Y
Z