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2. Versäumnisurteil

2. Versäumnisurteil ist eine Sonderform des Versäumnisurteils. Ist gegen eine Partei eines Zivilprozesses ein Versäumnisurteil ergangen, hat sie dagegen Einspruch eingelegt und ist in dem neuen Verhandlungstermin wiederum säumig, so ergeht gegen sie wegen ihrer Säumnis ein 2. Versäumnisurteil. Dieses kann nicht mehr mit dem Einspruch angefochten werden, sondern nur noch mit der Berufung. Mit der Berufung kann aber nur geltend gemacht werden, dass ein Fall der Säumnis nicht vorgelegen habe.

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