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Zwangsversteigerung

Im Rahmen der Zwangsvollstreckung werden neben beweglichen Sachen auch unbewegliche Sachen zum Zwecke der Zwangsversteigerung öffentlich meistbietend versteigert. Die Zwangsversteigerung von beweglichen Sachen erfolgt in der Regel durch einen Gerichtsvollzieher.

In der Zwangsversteigerung unbeweglicher Sachen geht es um Grundstücke (unbebaut oder bebaut mit Ein- oder Mehrfamilienhäusern), Gewerbegrundstücke, Eigentumswohnungen oder Teileigentumsrechte (Garagen, Einstellplätze, Ladengeschäfte o.ä.) Sie werden im Rahmen einer Zwangsvollstreckung (z.B. im Auftrag z.B. einer Bank, wenn der Grundstückseigentümer die Raten für seinen Kredit nicht gezahlt hat) versteigert oder z.B. zur Auflösung einer Gemeinschaft (z.B. Erbengemeinschaft, gemeinschaftliches Eigentum von mehreren Personen).

Die Versteigerung findet statt in einer öffentlichen Sitzung des Amtsgerichts, in dessen Bezirk das zu versteigernde Objekt liegt.

Zwangsversteigerung
Weitere Informationen zur Zwangsversteigerung von Immobilien.

Öffentliche Versteigerung
Informationen zu der Versteigerung beweglicher Sachen.

Gerichtsvollzieher/Gerichtsvollzieherin
Beschreibung der Aufgaben der Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher.

www.justiz-auktion.de externer Link, öffnet neues Browserfenster / neuen Browser-Tab
Internetportal, auf dem die von Gerichtsvollzieher/innen gepfändeten Sachen im Wege der Zwangsvollstreckung versteigert werden können.

 

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