Eidesstattliche Versicherung ist eine Form der Beteuerung der Richtigkeit
einer Aussage. Die
Zivilprozessordnung (ZPO)
kennt zwei unterschiedliche Arten der eidesstattlichen Versicherung:
Zum einen die eidesstattliche Versicherung als Mittel der Glaubhaftmachung. Zum anderen die in §§ 899 ff. ZPO geregelte
Offenbarungsversicherung, durch die verhindert werden soll, dass der
Schuldner dem Gläubiger Vermögenswerte verheimlicht. Außerdem gibt es
noch verschiedene Bestimmungen im bürgerlichen Recht, die eine Verpflichtung
zur Versicherung an Eides statt vorsehen.
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