NRW-Justiz:  Eidesstattliche Versicherung

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Eidesstattliche Versicherung

Eidesstattliche Versicherung ist eine Form der Beteuerung der Richtigkeit einer Aussage. Die Zivilprozessordnung (ZPO) kennt zwei unterschiedliche Arten der eidesstattlichen Versicherung: Zum einen die eidesstattliche Versicherung als Mittel der Glaubhaftmachung. Zum anderen die in §§ 899 ff. ZPO geregelte Offenbarungsversicherung, durch die verhindert werden soll, dass der Schuldner dem Gläubiger Vermögenswerte verheimlicht. Außerdem gibt es noch verschiedene Bestimmungen im bürgerlichen Recht, die eine Verpflichtung zur Versicherung an Eides statt vorsehen.

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