
Freiheitsstrafe ist die stärkste Form der Freiheitsbeschränkung. Nach Art. 104 GG kann die Freiheit der Person nur auf Grund eines Gesetzes und nur unter Beachtung der darin vorgeschriebenen Formen beschränkt werden. Über die Zulässigkeit und Fortdauer einer Freiheitsentziehung hat nur der Richter zu entscheiden.
Weitere Informationen:
Broschüre "Justizvollzug in Nordrhein-Westfalen" ![]()
Faltblatt "Was Sie über den Strafprozess wissen sollten"