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Die Sozialgerichtsbarkeit Nordrhein-Westfalen

8 Sozialgerichte und ein Landessozialgericht kümmern sich um rechtliche Entscheidungen

Die Seite "Die Sozialgerichtsbarkeit Nordrhein-Westfalen" informiert über die nordrhein-westfälischen Sozialgerichte mit ihren Gerichtsbezirken und das Landessozialgericht.

In Nordrhein-Westfalen gibt es insgesamt acht Sozialgerichte und ein Landessozialgericht.

Die Sozialgerichtsbarkeit Nordrhein-Westfalen: sgbnrw

Nach obenDie Sozialgerichte

Die Sozialgerichte entscheiden die Rechtsstreite in erster Instanz. Jedes Sozialgericht ist dabei für den Gerichtsbezirk zuständig, in dem es liegt. Die einzelnen Gerichtsbezirke sind recht groß. Trotzdem ist eine möglichst ortsnahe Rechtsprechung gewährleistet, weil die Sozialgerichte an mehreren Orten ihres Bezirkes Gerichtstermine durchführen.

Die Sozialgerichte haben mehrere Kammern, die jeweils für bestimmte Rechtsgebiete zuständig sind. In den öffentlichen Sitzungen entscheiden die Kammern mit einer Berufsrichterin/einem Berufsrichter und zwei ehrenamtlichen Richterinnen/Richtern. Geleitet wird jedes Sozialgericht von einer Präsidentin/einem Präsidenten und einer Vizepräsidentin/einem Vizepräsidenten. Diese werden überwiegend von sog. weiteren Aufsicht führenden Richterinnen und Richtern unterstützt.

Die acht Sozialgerichte sind:

  • Sozialgericht Aachen
  • Sozialgericht Detmold
  • Sozialgericht Dortmund
  • Sozialgericht Düsseldorf
  • Sozialgericht Duisburg
  • Sozialgericht Gelsenkirchen
  • Sozialgericht Köln
  • Sozialgericht Münster

Wenn Sie mehr über Ihr örtlich zuständiges Sozialgericht wissen möchten, klicken Sie unter http://www.lsg.nrw.de/ auf der Karte den Gerichtsort an, der in Ihrer Nähe liegt. Dort finden Sie auch einen Wegweiser für die Anreise mit dem PKW oder mit öffentlichen Verkehrsmitteln.

Nach obenDas Landessozialgericht

Das Landessozialgericht entscheidet in der zweiten Instanz die sozialgerichtlichen Verfahren für ganz Nordrhein-Westfalen. Damit ist es zuständig für die Berufungen gegen Urteile der Sozialgerichte und für die Beschwerden gegen andere Entscheidungen der Sozialgerichte (z. B. Beschlüsse).

Am Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen gibt es 21 Senate, die jeweils für bestimmte Rechtsgebiete zuständig sind. In den öffentlichen Sitzungen entscheiden die Senate mit drei Berufsrichterinnen/-richtern und zwei ehrenamtlichen Richterinnen/Richtern. Das Landessozialgericht hat seinen Sitz in Essen. Damit kann es von ganz Nordrhein-Westfalen aus gut erreicht werden. Für mehr Informationen klicken Sie auf der Seite des Landessozialgerichts die Wegbeschreibung an. Dort finden Sie Näheres zur Anreise mit dem PKW oder mit öffentlichen Verkehrsmitteln.