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Das Verfahren vor den Sozialgerichten

Die Seite "Das Verfahren vor den Sozialgerichten" beschreibt die einzelnen Verfahrensschritte eines sozialgerichtlichen Rechtsstreits. Sie enthält Hinweise zu den näheren Darstellungen der einzelnen Verfahrensschritte und zu Antworten auf häufige Fragen zum Verfahren.

Der Ablauf des Verfahrens wird auf den Seiten zu den Einzelverfahren geschildert. Dabei wird zu den verschiedenen Verfahrensschritten jeweils ein Beispiel aus dem Arbeitsförderungsrecht vorgestellt. Vom Verfahrensablauf her besteht jedoch kein Unterschied, wenn es um ein anderes Rechtsgebiet geht, über das die Sozialgerichte entscheiden. Dargestellt werden auch drei Verfahrensschritte bei der Behörde, bevor es überhaupt zum Sozialgericht geht: Das sind:

  • Der Bescheid
  • Der Widerspruch
  • Der Widerspruchsbescheid

Widerspruch und Widerspruchsbescheid bezeichnet man insgesamt als Vorverfahren. Das Vorverfahren ist dem gerichtlichen Verfahren vorangestellt.

Es folgen die drei Rechtsbehelfe bzw. -mittel, die in der Sozialgerichtsbarkeit in Hauptsachverfahren möglich sind:

  • Die Klage
  • Die Berufung
  • Die Revision

Auf den beiden folgenden Seiten zu den Grundsätzen werden zudem zwei Fragen beantwortet, die häufig zum Verfahren vor den Sozialgerichten gestellt werden: