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Grundbuchakten

Quelle: Justiz NRW

Grundsätze der freiwilligen Gerichtsbarkeit

Überblick über die Rechtsgebiete der freiwilligen Gerichtsbarkeit

Begriffsdefinition, Aufgaben und Vorschriften zu den Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit.

Was bedeutet der Begriff "freiwillige Gerichtsbarkeit"?

Nach obenBegriff "freiwillige Gerichtsbarkeit"

Ein Teil der Aufgaben, die den Gerichten übertragen sind, wird im juristischen Sprachgebrauch "Freiwillige Gerichtsbarkeit" genannt. Dabei handelt es sich gewöhnlich – aber nicht ausschließlich – um Bereiche, in denen sich nicht mehrere Parteien mit gegensätzlichen Interessen gegenüberstehen (wie z. B. im Zivilprozess). Vielmehr wenden sich oft die Beteiligten einverständlich an das Gericht, um etwa die Erteilung eines Erbscheins zu beantragen, die Einrichtung einer Betreuung anzuregen oder Eintragungen in das Grundbuch vornehmen zu lassen. Man spricht auch von "vorsorgender Rechtspflege" oder von "Rechtsfürsorge im öffentlichen Interesse".

Welche Aufgaben gehören zur freiwilligen Gerichtsbarkeit?

Welche Aufgaben gehören zur freiwilligen Gerichtsbarkeit?

Nach obenEinzelne Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit

Zu den wichtigsten Aufgaben der freiwilligen Gerichtsbarkeit gehören:

  • die Führung des Grundbuchs, aus dem die Eigentümer von Grundstücken und die Rechte an Grundstücken ersichtlich sind,
  • die Nachlasssachen (z. B. Verwahrung und Eröffnung von Testamenten, Erteilung von Nachweisen über das Erbrecht),
  • die Betreuungssachen (z. B. Bestellung eines Betreuers für Personen, die ihre Rechtsangelegenheiten nicht mehr selbst besorgen können, Überwachung der Tätigkeit des Betreuers, Erteilung notwendiger Genehmigungen zu bestimmten Rechtsgeschäften),
  • die Führung des Vereinsregisters und des Handelsregisters, aus dem die Rechtsverhältnisse und die Vertretungsbefugnisse von Vereinen, Kaufleuten und Handelsgesellschaften hervorgehen.

Wo finde ich Regelungen über das Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit?

Nach obenVorschriften über das Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit

Die wichtigsten Verfahrensregelungen der freiwilligen Gerichtsbarkeit sind in einem besonderen Gesetz, dem FamFG, zusammengefasst. Neben allgemeinen Regelungen enthält dieses Gesetz auch besondere Bestimmungen vor allem für die Verfahren in Betreuungssachen, in Nachlasssachen und bei der Führung des Vereinsregisters und des Handelsregisters.

Daneben gibt es für einzelne Bereiche spezielle Vorschriften, so für das Verfahren in Grundbuchsachen die Grundbuchordnung (GBO).

Welche Gerichtskosten in den entsprechenden Verfahren entstehen, ergibt sich aus dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG).