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Familie

Quelle: © panthermedia.net / Monika Schüll

Grundsätze der Familiengerichtsbarkeit

Was ist das Familiengericht? Aufgaben und Verfahren beim Familiengericht, Verfahrenskostenhilfe und Rechtsmittel.

Was ist das Familiengericht?

Das Familiengericht ist eine eigene Abteilung des Amtsgerichts. Die Familienrichterinnen und Familienrichter verhandeln und entscheiden über die Ehescheidung der Beteiligten sowie die mit der Scheidung zu regelnden Angelegenheiten, die sogenannten Folgesachen. Hierzu zählen zum Beispiel Unterhalt für Kinder und Ehegatten, Versorgungsausgleich, Zugewinnausgleich, Sorge und Umgang betreffend der gemeinsamen Kinder, Wohnungszuweisung und Hausratsteilung. Die Folgesachen können auch alle isoliert, d.h. unabhängig von einer Scheidung, Gegenstand eines familienrechtlichen Verfahrens sein. Ebenso ist das Familiengericht für sämtliche Gewaltschutzverfahren zuständig, welche jedoch nicht auf Ehegatten beschränkt sind.

Unterhaltsansprüche gemeinsamer Kinder sind nicht abhängig von einer vorherigen Ehe. Sie bestehen also auch, wenn die Eltern nicht verheiratet waren. Ebenso hat die Kindsmutter nach der Geburt eines Kindes grundsätzlich einen eigenen Anspruch auf Unterhalt gegen den Kindsvater. Das Familiengericht entscheidet in enger Zusammenarbeit mit dem zuständigen Jugendamt über den Entzug des Sorgerechts, wenn die Eltern das Wohl ihrer Kinder gefährden und sie ihren Erziehungspflichten nicht nachkommen. Bevor die Sorge allerdings entzogen werden kann, sind vorrangig weniger eingreifende Maßnahmen zu ergreifen.
Zudem ist das Familiengericht zuständig für die Aufhebung der eingetragenen Lebenspartnerschaften und den damit verbundenen Folgesachen. Ebenso fallen Adoptionen und die Anerkennung ausländischer Adoptionsentscheidungen in die Zuständigkeit des Familiengerichts.

Nach obenVerfahren beim Familiengericht

Ermittelt das Familiengericht von sich aus oder muss ich dort alles einzeln vortragen?

Das Gesetz unterscheidet zwischen Familiensachen und Familienstreitsachen. Familiensachen sind insbesondere die Sorgerechts- und Umgangsverfahren. Hier gilt der Grundsatz der Amtsermittlung, d.h. dass das Familiengericht eigene Ermittlungen anstellt, die Beteiligten aber bei der Aufklärung mitwirken müssen. Gleiches gilt für den Versorgungsausgleich, bei der Wohnungszuweisung und der Hausratsteilung sowie bei Gewaltschutzverfahren. Die Familiensachen sind abschließend aufgezählt in § 111 FamFG.
Daneben stehen die Familienstreitsachen. Hierzu zählen insbesondere die Unterhaltsverfahren und die Zugewinnausgleichsverfahren. Als familiengerichtliche Streitigkeit gelten auch Streitigkeiten der Eheleute bei gemeinsamen Schulden oder bei gemeinsam gegründeten Gesellschaften. Bei den Familienstreitverfahren gilt nicht der Amtsermittlungsgrundsatz. Die Beteiligten müssen die anspruchsbegründeten Tatsachen selber darlegen und gegebenenfalls auch beweisen. Dem Gericht ist es dabei nicht gestattet, von Amt wegen Ermittlungen vorzunehmen.
Während in den Familiensachen kein Anwaltszwang besteht, bedarf es in Familienstreitsachen zwingend einer anwaltlichen Vertretung. Auch in Ehesachen bedarf es zur Antragstellung eines Anwalts, d.h., mindestens die den Antrag auf Scheidung stellende Seite muss anwaltlich vertreten sein.

Nach obenEilverfahren beim Familiengericht

Dauert es lange, eine Regelung beim Familiengericht zu bekommen?

In eiligen Fällen, wie bei Fragen des Umgangs- und Sorgerechts, der Zuweisung der Ehewohnung oder bei der Zahlung von Unterhalt, kann eine sog. „Einstweilige Anordnung“ beantragt werden. Langwierige Hauptsacheverfahren sind damit nicht immer nötig. Zu beachten ist aber, dass die Eilbedürftigkeit dargelegt werden muss.

Nach obenHilfe durch Rechtsantragsstelle und Anwälte

Wie kann ich mich an das Familiengericht wenden?

Die Rechtsantragstelle des Amtsgerichts hilft, Anträge an das Familiengericht zu formulieren. Für den Scheidungsantrag und Familienstreitsachen ist anwaltliche Vertretung vorgeschrieben. Da das Familienrecht teilweise recht kompliziert ist, ist es sehr oft empfehlenswert, einen Anwalt oder eine Anwältin zu beauftragen. Es gibt spezialisierte Fachanwälte für Familienrecht, aber auch andere Rechtsanwälte können vor dem Familiengericht tätig werden.

Nach obenVerfahrenskostenhilfe im familiengerichtlichen Verfahren

Für alle Verfahren beim Familiengericht kann man die sog. Verfahrenskostenhilfe beantragen, wenn man die Verfahrenskosten nicht selber aufbringen kann und auch Dritte nicht verpflichtet werden können. Vorrangig sind aber zum Unterhalt verpflichtete Dritte, etwa der Ehepartner oder die Eltern, in Anspruch zu nehmen.

Nach obenRechtsmittel gegen Entscheidungen des Familiengerichts


Gegen die Beschlüsse des Familiengerichts ist in aller Regel ein Rechtsmittel gegeben. Das jeweilige Rechtsmittel ist den Beteiligten in der Entscheidung des Gerichts immer mitzuteilen, so dass die Beteiligten hier in jedem Falle informiert werden.