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erweiterte Nutzung von Kennziffern

Änderung der Kennziffernbehandlung

Vom Mahngericht erteilte Kennziffern können jetzt auch bei den meisten anderen Mahngerichten benutzt werden, dabei sind aber Einschränkungen zu beachten.

Mussten bisher die Kennziffern für Prozessbevollmächtigte bei jedem Mahngericht besonders beantragt werden, so ist dies seit dem 1.7.2008 geändert worden.

Ab diesem Datum werden die Kennzifferdaten zwischen den Mahngerichten regelmäßig ausgetauscht, so dass es - von zwei Ausnahmen abgesehen (Hamburg und Uelzen, s. Tabelle), - nicht mehr erforderlich ist, sich bei einem anderen als dem "eigenen" Mahngericht mit einer PV-Kennziffer zu registrieren.

Dabei muss nur folgendes beachtet werden:

  • Änderungen zu einer Kennziffer nimmt ausschließlich das ausstellende Gericht  vor; alle anderen Gerichte können nur lesend auf die Kennzifferdaten zugreifen.
  • Es kann bis zu einer Woche dauern, bis von einem Mahngericht erteilte Kennziffern in den Produktivbetrieb anderer Gerichte übernommen worden sind; Neuerteilungen oder Änderungen liegen erst nach Ablauf dieser Woche bei den anderen Gerichten vor.
  • Bei dem zentralen Mahngericht Uelzen muss immer eine Kennziffer des AG Uelzen benutzt werden.
  • Bei den Amtsgerichten Euskirchen, Hagen, Schleswig und Hünfeld wird eine Einzugsermächtigung aus „fremden“ Kennziffern nur berücksichtigt, wenn diese ausdrücklich mit "bundesweitem Einzug" erteilt wurde

Sofern diese Beschränkungen für Sie nicht akzeptierbar sind, sollten Sie eine weitere Kennziffer bei dem jeweiligen Mahngericht beantragen.

Hier noch einmal die Übersicht über die Besonderheiten:

AG Aschersleben (Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen)

Alle Kennziffern einschl. Einzugsermächtigung und Ausbaugrad werden übernommen

AG Bremen

Alle Kennziffern einschl. Einzugsermächtigung und Ausbaugrad werden übernommen

AG Coburg (Bayern)

Alle Kennziffern einschl. Einzugsermächtigung und Ausbaugrad werden übernommen

AG Euskirchen (NRW, OLG-Bezirk Köln)

Alle Kennziffern werden übernommen. Einzugsermächtigungen werden nur beachtet, wenn diese als "bundesweit gültig" erteilt wurden. Alle Nachrichten erfolgen schriftlich, auch wenn größerer Ausbaugrad erteilt wurde.

AG Hagen (NRW, OLG-Bezirke Hamm und Düsseldorf)

Alle Kennziffern werden übernommen. Einzugsermächtigungen werden nur beachtet, wenn diese als "bundesweit gültig" erteilt wurden. Alle Nachrichten erfolgen schriftlich, auch wenn größerer Ausbaugrad erteilt wurde.

AG Hamburg (Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern)

Kennziffern anderer Bundesländer / Mahngerichte werden nicht akzeptiert..

AG Hünfeld (Hessen)

Alle Kennziffern werden übernommen. Einzugsermächtigungen werden nur beachtet, wenn diese als "bundesweit gültig" erteilt wurden.

AG Mayen (Rheinland-Pfalz und Saarland)

Alle Kennziffern einschl. Einzugsermächtigung und Ausbaugrad werden übernommen

AG Schleswig (Schleswig-Holstein)

Alle Kennziffern werden übernommen. Einzugsermächtigungen werden nur beachtet, wenn diese als "bundesweit gültig" erteilt wurden.

AG Stuttgart (Baden-Württemberg)

Alle Kennziffern einschl. Einzugsermächtigung und Ausbaugrad werden übernommen

AG Uelzen (Niedersachsen)

Kennziffern anderer Bundesländer / Mahngerichte werden nicht akzeptiert.

AG Wedding (Berlin,Brandeburg, Antragsteller aus dem Ausland)

Alle Kennziffern einschl. Einzugsermächtigung und Ausbaugrad werden übernommen.