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Ein Überblick über die Einführung des automatisierten Verfahrens

Das automatisierte gerichtliche Mahnverfahren in seiner heutigen Form wurde 1982 beim Amtsgericht Stuttgart eingeführt. In den folgenden Jahren wurde dieses Verfahren nicht nur vom Amtsgericht Hagen als erstes Mahngericht in Nordrhein-Westfalen übernommen, sondern es erfolgte auch eine schrittweise Einführung in  allen  Bundesländern.

Die erste Verfahrenseinführung erfolgte 1987 bei dem Amtsgericht Hagen, 1995 wurde die zweite nordrhein-westfälische Zentrale Mahnabteilung beim Amtsgericht Euskirchen eingerichtet.

Seit dem 1.5.1999 werden die Mahnsachen nunmehr in ganz NRW ausschließlich im automatisierten Verfahren bearbeitet.

Heute ist das automatisierte gerichtliche Mahnverfahren für Bürger, Firmen und die Angehörigen der rechtsberatenden Berufe eine schnelle und bequeme Möglichkeit, unstreitige Forderungen geltend zu machen.

Die Betreuung des Verfahrens erfolgt einerseits durch eine zentrale Koordinierungsstelle beim Justizministerium des Landes Baden-Württemberg (Verfahren) sowie eine zentrale DV-Stelle beim Oberlandesgerichts Stuttgart (Programmierung) ; andererseits durch jeweils eine Verfahrenspflegestelle (VPS AGM) bei den Mahngerichten (Betreuung des Verfahrens vor Ort). Daneben betreuen die Verfahrenspflegestellen einzelne Teile des Verfahrens im Auftrag des Länderverbunds. In Nordrhein-Westfalen erfolgen so unter anderem die Fortentwicklung des Belegleseverfahrens sowie die Betreuung der Webseiten "www.mahngerichte.de".

Bei den beiden zentralen Mahnabteilung des Landes Nordrhein-Westfalen werden zur Zeit etwa 1,5 Millionen Verfahren jährlich abgewickelt, wobei modernste Technik (z.B. Beleglesung, elektronische Datenübermittlung) zum Einsatz kommt.

Ein großer Teil der Antragsdaten wird ohnehin nicht mehr schriftlich übermittelt, ca. 90 Prozent der Anträge gehen in elektronischer Form ein.

Bereits 1997 erfolgte die erste verschlüsselte Datenfernübertragung von Verfahrensdaten; später wurden hier die Verfahren "Profimahn" und "Optimahn" eingesetzt, welche später im allgemeinen Justizprojekt "EGVP", an dem das Mahnverfahren in NRW einer der ersten Teilnehmer war, aufgingen.

Durch diese moderene Bearbeitungsweise liegen fast alle Verfahren in Form einer elektronischen Akte vor, so dass eine schnelle Bearbeitung gewährleistet ist: Anträge, welche in maschinell-lesbarer Form eingereicht werden, werden in der Regel schon am gleichen Tag, an dem der Eingang erfolgte, spätestens aber am Tag danach bearbeitet. In der Praxis bedeutet dies, dass ein Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids, welcher z.B. über den online-Mahnantrag gestellt worden ist, dazu führt, dass der Mahnbescheid am gleichen Tag erlassen wird und sich bereits am folgenden Tag ausgedruckt auf dem Weg zum zuständigen Zusteller befindet.

Bundesweit sind für die Mahnverfahren folgende Gerichte zuständig

  • Baden-Württemberg - Amtsgericht Stuttgart
  • Bayern - Amtsgericht Coburg
  • Berlin - Amtsgericht Wedding Zentrales Mahngericht Berlin-Brandenburg
  • Bremen - Amtsgericht Bremen
  • Hamburg - Amtsgericht Hamburg
  • Hessen - Amtsgericht Hünfeld
  • Mecklenburg-Vorpommern - Amtsgericht Hamburg
  • Niedersachsen - Amtsgericht Uelzen
  • Nordrhein-Westfalen - Amtsgerichte Euskirchen und Hagen
  • Rheinland-Pfalz - Amtsgericht Mayen
  • Saarland - Amtsgericht Mayen
  • Sachsen - Amtsgericht Aschersleben
  • Sachsen-Anhalt - Amtsgericht Aschersleben
  • Schleswig-Holstein - Amtsgericht Schleswig
  • Thüringen - Amtsgericht Aschersleben