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Quelle: © panthermedia.net / Marko Volkmar

Zwangsversteigerungstermine im Web

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Einen besonderen kostenfreien Service bietet die Justiz im Bereich der Zwangsversteigerungen. Hier können Sie sich über Termine im Bereich der Zwangsversteigerung von Immobilien (Grundstücke, Häuser, Eigentumswohnungen, etc.) informieren.

 





Die zuletzt von einem Amtsgericht veröffentlichten Termine

Objekt Termin
Einfamilienhaus externer Link, öffnet neues Browserfenster
Elsternweg 42, 47804 Krefeld
Verkehrswert: 720.000,00 &€;
Amtsgericht Krefeld
Mehrfamilienhaus, mit Werkstatt- und Wohngebäude sowie 9 Garagen externer Link, öffnet neues Browserfenster
Wickrather Straße 217, 41236 Mönchengladbach, Rheydt
Verkehrswert: 785.000,00 €
Amtsgericht Mönchengladbach-Rheydt
Mehrfamilienhaus, Hochhaus mit 36 Wohnungen und tlw. gewerblich genutztem Erdgeschoss externer Link, öffnet neues Browserfenster
Burgstr. 12, 45899 Gelsenkirchen
Verkehrswert: 1.270.000,00 €
Amtsgericht Gelsenkirchen
unbebautes Grundstück, Einfamilienhaus externer Link, öffnet neues Browserfenster
Unterbüchel 15, 51766 Engelskirchen, Loope
Verkehrswert: 281.700,00 EUR
Amtsgericht Gummersbach
Garage, Zweifamilienhaus, Einfamililenhaus mit zwei kleineren Appartements und Doppelgarage/Bewertung ohne Innenbesichtigung externer Link, öffnet neues Browserfenster
Bickelberg 21, 32805 Horn-Bad Meinberg, Kempen
Verkehrswert: 48.000 €
Amtsgericht Detmold

Allgemeine Informationen
In der Zwangsversteigerung geht es um Grundstücke (unbebaut oder bebaut mit Ein- oder Mehrfamilienhäusern), Gewerbegrundstücke, Eigentumswohnungen oder Teileigentumsrechte (Garagen, Einstellplätze, Ladengeschäfte o.ä.) Sie werden im Rahmen einer Zwangsvollstreckung (z.B. im Auftrag z.B. einer Bank, wenn der Grundstückseigentümer die Raten für seinen Kredit nicht gezahlt hat) versteigert oder z.B. zur Auflösung einer Gemeinschaft (z.B. Erbengemeinschaft, gemeinschaftliches Eigentum von mehreren Personen).
Die Versteigerung findet statt in einer öffentlichen Sitzung des Amtsgerichts, in dessen Bezirk das zu versteigernde Objekt liegt.


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Ablauf des Versteigerungstermins 
Nach dem Aufruf und Feststellung der Sache (also um welches Objekt es geht) stellt der Rechtspfleger, der die Sitzung leitet, fest, welche Verfahrensbeteiligten erschienen sind. Danach folgt die Bekanntgabe der erforderlichen Grundstücksnachweisungen und die Feststellung der Versteigerungsbedingungen und des Geringsten Gebots (evtl. bestehen bleibende Rechte sowie das geringste Bargebot).
Sodann folgt die eigentliche Versteigerung mit der Mindestbietzeit von einer halben Stunde, in der Sie Gebote abgeben können. 
Nach dem Schluss der Versteigerung wird mit den Beteiligten über die Erteilung des Zuschlags verhandelt. Ggfs. wird hiernach unmittelbar die Entscheidung über den Zuschlag durch Beschluss des Amtsgerichts verkündet. Das Gericht kann jedoch auch zur Entscheidung über den Zuschlag einen gesonderten Termin anberaumen. 
Mit der Verkündung des Zuschlagsbeschlusses durch das Gericht wird der Ersteher Eigentümer. Von diesem Zeitpunkt an gehen die Rechte und Pflichten des Eigentümers auf den Ersteher über.