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Quelle: © panthermedia.net / Marko Volkmar

Zwangsversteigerungstermine im Web

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Einen besonderen kostenfreien Service bietet die Justiz im Bereich der Zwangsversteigerungen. Hier können Sie sich über Termine im Bereich der Zwangsversteigerung von Immobilien (Grundstücke, Häuser, Eigentumswohnungen, etc.) informieren.

 





Die zuletzt von einem Amtsgericht veröffentlichten Termine

Objekt Termin
Garage, Einfamilienhaus, Reihenhaus externer Link, öffnet neues Browserfenster
Drostenkampstraße 35a, 46147 Oberhausen
Verkehrswert: Gesamt: 250.000,- €
Amtsgericht Oberhausen
Zweifamilienhaus externer Link, öffnet neues Browserfenster
Schwabenweg 2, 32107 Bad Salzuflen, Lockhausen
Verkehrswert: 330.000,00 €
Amtsgericht Lemgo
Dreifamilienhaus externer Link, öffnet neues Browserfenster
Turmstraße 3, 42651 Solingen, Dorp
Verkehrswert: 330.000,- EUR
Amtsgericht Solingen
Eigentumswohnung (1 bis 2 Zimmer) externer Link, öffnet neues Browserfenster
Hüttenstr. 50, 45888 Gelsenkirchen
Verkehrswert: 58.000,00 €
Amtsgericht Gelsenkirchen
Einfamilienhaus externer Link, öffnet neues Browserfenster
Am Stadtgarten 6, 47906 Kempen
Verkehrswert: 775.000,00 €
Amtsgericht Kempen

Allgemeine Informationen
In der Zwangsversteigerung geht es um Grundstücke (unbebaut oder bebaut mit Ein- oder Mehrfamilienhäusern), Gewerbegrundstücke, Eigentumswohnungen oder Teileigentumsrechte (Garagen, Einstellplätze, Ladengeschäfte o.ä.) Sie werden im Rahmen einer Zwangsvollstreckung (z.B. im Auftrag z.B. einer Bank, wenn der Grundstückseigentümer die Raten für seinen Kredit nicht gezahlt hat) versteigert oder z.B. zur Auflösung einer Gemeinschaft (z.B. Erbengemeinschaft, gemeinschaftliches Eigentum von mehreren Personen).
Die Versteigerung findet statt in einer öffentlichen Sitzung des Amtsgerichts, in dessen Bezirk das zu versteigernde Objekt liegt.


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Ablauf des Versteigerungstermins 
Nach dem Aufruf und Feststellung der Sache (also um welches Objekt es geht) stellt der Rechtspfleger, der die Sitzung leitet, fest, welche Verfahrensbeteiligten erschienen sind. Danach folgt die Bekanntgabe der erforderlichen Grundstücksnachweisungen und die Feststellung der Versteigerungsbedingungen und des Geringsten Gebots (evtl. bestehen bleibende Rechte sowie das geringste Bargebot).
Sodann folgt die eigentliche Versteigerung mit der Mindestbietzeit von einer halben Stunde, in der Sie Gebote abgeben können. 
Nach dem Schluss der Versteigerung wird mit den Beteiligten über die Erteilung des Zuschlags verhandelt. Ggfs. wird hiernach unmittelbar die Entscheidung über den Zuschlag durch Beschluss des Amtsgerichts verkündet. Das Gericht kann jedoch auch zur Entscheidung über den Zuschlag einen gesonderten Termin anberaumen. 
Mit der Verkündung des Zuschlagsbeschlusses durch das Gericht wird der Ersteher Eigentümer. Von diesem Zeitpunkt an gehen die Rechte und Pflichten des Eigentümers auf den Ersteher über.