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Quelle: © panthermedia.net / Marko Volkmar

Zwangsversteigerungstermine im Web

Gesucht und gefunden: einfach Postleitzahl eingeben

Einen besonderen kostenfreien Service bietet die Justiz im Bereich der Zwangsversteigerungen. Hier können Sie sich über Termine im Bereich der Zwangsversteigerung von Immobilien (Grundstücke, Häuser, Eigentumswohnungen, etc.) informieren.

 

Wie sämtliche Amtsgerichte in Nordrhein-Westfalen veröffentlicht auch das Amtsgericht Minden die amtlichen Bekanntmachungen der Versteigerungstermine nur noch im Internet im Zwangsversteigerungsportal.

Dort können Interessenten in den meisten Fällen Gutachten, Exposees und Fotos einsehen und erhalten für Karten und Luftbilder einen vereinfachten Zugriff auf den Geodatenserver. Ferner können Immobilien aufgrund diverser Kriterien (z.B. Art des Objekts, Lage) gesucht werden.

Hier veröffentlichten wir für Sie als Service einen Schnellzugriff auf bis zu 10 aktuelle Versteigerungstermine des Amtsgerichts Minden. Durch Anklicken der Objektart gelangen Sie direkt zu den detaillierten Informationen im Zwangsversteigerungsportal.

Objekt Termin
Einfamilienhaus externer Link, öffnet neues Browserfenster
Lübbecker Straße 82, 32479 Hille, Rothenuffeln
Verkehrswert: 283.000,00 EUR
Garage, Einfamilienhaus externer Link, öffnet neues Browserfenster
Hausberger Str. 142, 32457 Porta Westfalica, Neesen
Verkehrswert: 203.000,- EUR
Eigentumswohnung (3 bis 4 Zimmer) externer Link, öffnet neues Browserfenster
Bunsenstr. 1, 3, 5 und In den Bärenkämpen 27, 29, 31, 32425 Minden
Verkehrswert: 90.000,- EUR
Eigentumswohnung (3 bis 4 Zimmer) externer Link, öffnet neues Browserfenster
Schlosserweg 6, 32423 Minden, Leteln
Verkehrswert: 178.000,00 EUR
Einfamilienhaus externer Link, öffnet neues Browserfenster
Bückeburger Str. 19 A, 32469 Petershagen, Lahde
Verkehrswert: 280.000,00 &€;
Reihenhaus, Erbbaurecht externer Link, öffnet neues Browserfenster
Spandauer Weg 10, 32429 Minden, Minden
Verkehrswert: 118.000,00 EUR
Garage, Erbbaurecht externer Link, öffnet neues Browserfenster
zwischen Falkenstraße und Hubertusstraße, 32429 Minden, Minden
Verkehrswert: 3.000,00 EUR
land- und forstwirtschaftlich genutztes Grundstück, Einfamilienhaus externer Link, öffnet neues Browserfenster
Frotheimer Straße 100, 32479 Hille, Hille
Verkehrswert: 315.000,- EUR
Garage, Einfamilienhaus externer Link, öffnet neues Browserfenster
Lilienstr. 4 und Große Rott, 32457 Porta Westfalica, Wülpke
Verkehrswert: 163.000,- EUR
Garage, Mehrfamilienhaus externer Link, öffnet neues Browserfenster
Wittekindsallee 12, 32423 Minden
Verkehrswert: 212.000,- EUR

Das bundesweite Portal für Zwangsversteigerungen (http://www.zvg-portal.de/) externer Link, öffnet neues Browserfenster
Veröffentlichung der Versteigerungstermine und detaillierte Informationen zu den Immobilien


Allgemeine Informationen
In der Zwangsversteigerung geht es um Grundstücke (unbebaut oder bebaut mit Ein- oder Mehrfamilienhäusern), Gewerbegrundstücke, Eigentumswohnungen oder Teileigentumsrechte (Garagen, Einstellplätze, Ladengeschäfte o.ä.) Sie werden im Rahmen einer Zwangsvollstreckung (z.B. im Auftrag z.B. einer Bank, wenn der Grundstückseigentümer die Raten für seinen Kredit nicht gezahlt hat) versteigert oder z.B. zur Auflösung einer Gemeinschaft (z.B. Erbengemeinschaft, gemeinschaftliches Eigentum von mehreren Personen).
Die Versteigerung findet statt in einer öffentlichen Sitzung des Amtsgerichts, in dessen Bezirk das zu versteigernde Objekt liegt.


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Ablauf des Versteigerungstermins 
Nach dem Aufruf und Feststellung der Sache (also um welches Objekt es geht) stellt der Rechtspfleger, der die Sitzung leitet, fest, welche Verfahrensbeteiligten erschienen sind. Danach folgt die Bekanntgabe der erforderlichen Grundstücksnachweisungen und die Feststellung der Versteigerungsbedingungen und des Geringsten Gebots (evtl. bestehen bleibende Rechte sowie das geringste Bargebot).
Sodann folgt die eigentliche Versteigerung mit der Mindestbietzeit von einer halben Stunde, in der Sie Gebote abgeben können. 
Nach dem Schluss der Versteigerung wird mit den Beteiligten über die Erteilung des Zuschlags verhandelt. Ggfs. wird hiernach unmittelbar die Entscheidung über den Zuschlag durch Beschluss des Amtsgerichts verkündet. Das Gericht kann jedoch auch zur Entscheidung über den Zuschlag einen gesonderten Termin anberaumen. 
Mit der Verkündung des Zuschlagsbeschlusses durch das Gericht wird der Ersteher Eigentümer. Von diesem Zeitpunkt an gehen die Rechte und Pflichten des Eigentümers auf den Ersteher über.