
Ab dem 1. Januar 2007 müssen bei allen Registergerichten in Nordrhein-Westfalen Anmeldungen zur Eintragung in das Handels- und Genossenschaftsregister sowie Dokumente im Sinne des § 12 Absatz 2 Handelsgesetzbuch elektronisch über das so genannte Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) eingereicht werden.
Die Anmeldungen und Dokumente sowie der Inhalt der Register stehen ab dem 01.01.2007 unter www.handelsregister.de über die Internet-Registereinsicht zu Einsicht zur Verfügung
Registergerichte Nordrhein-Westfalen ![]()
Alle weiteren Informationen sowie das zum Download bereitstehende Programm finden Sie auf der Website des Elektronischen Gerichts- und Verwaltungspostfaches (www.egvp.de
):
Allgemeine Informationen ![]()
Hintergrund und Ziele sowie Nutzen und Vorteile des Elektronischen Gerichts- und Verwaltungspostfaches.
Rechtliche Grundlagen ![]()
Erläuterungen zu allgemeinen rechtlichen Grundlagen. Die spezielle rechtliche Grundlage für den elektronischen Rechtsverkehr bei den Registergerichten ist die Rechtsverordnung des Justizministeriums Nordrhein-Westfalen
vom 19. Dezmber 2006.
Technische Voraussetzungen ![]()
Was benötigen Sie, um die Software "Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach" korrekt ausführen und für qualifizierte elektronische Signaturen nutzen zu können?
Software
nebst Hinweisen
EGVP-Software nebst Installationsanweisung und Anwenderdokumentation.