NRW-Justiz:  Registergerichte

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Registergerichte

Elektronischer Rechtsverkehr bei den Registergerichten in Nordrhein-Westfalen
Aktenberg Quelle: PIXELIO

Ab dem 1. Januar 2007 müssen bei allen Registergerichten in Nordrhein-Westfalen Anmeldungen zur Eintragung in das Handels- und Genossenschaftsregister sowie Dokumente im Sinne des § 12 Absatz 2 Handelsgesetzbuch elektronisch über das so genannte Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) eingereicht werden.

Die Anmeldungen und Dokumente sowie der Inhalt der Register stehen ab dem 01.01.2007 unter www.handelsregister.de über die Internet-Registereinsicht zu Einsicht zur Verfügung

Registergerichte Nordrhein-Westfalen Externer Link, öffnet neues Browserfenster
Alle weiteren Informationen sowie das zum Download bereitstehende Programm finden Sie auf der Website des Elektronischen Gerichts- und Verwaltungspostfaches  (www.egvp.de Externer Link, öffnet neues Browserfenster):

Allgemeine Informationen Externer Link, öffnet neues Browserfenster
Hintergrund und Ziele sowie Nutzen und Vorteile des Elektronischen Gerichts- und Verwaltungspostfaches.

Rechtliche Grundlagen Externer Link, öffnet neues Browserfenster
Erläuterungen zu allgemeinen rechtlichen Grundlagen. Die spezielle rechtliche Grundlage für den elektronischen Rechtsverkehr bei den Registergerichten ist die Rechtsverordnung des Justizministeriums Nordrhein-Westfalen PDF-Dokument, öffnet neues Browserfenster / neuen Browser-Tab vom 19. Dezmber 2006.

Technische Voraussetzungen Externer Link, öffnet neues Browserfenster
Was benötigen Sie, um die Software "Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach" korrekt ausführen und für qualifizierte elektronische Signaturen nutzen zu können?

Software Externer Link, öffnet neues Browserfenster nebst Hinweisen
EGVP-Software nebst Installationsanweisung und Anwenderdokumentation.


 
 

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