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Einsichtnahme in Aufsichtsarbeiten

  • Vor Bekanntgabe der das Verfahren abschließenden Prüfungsentscheidung ist eine Einsichtnahme in die Aufsichtsarbeiten ausgeschlossen.

 

  • Ein Antrag auf Einsichtnahme ist binnen eines Monats nach Bekanntgabe der das Verfahren abschließenden Prüfungsentscheidung bei dem Prüfungsamt zu stellen. Einsichtnahme ist montags bis freitags in der Zeit von 10:00 bis 13:00 Uhr auf der Geschäftsstelle des Landesjustizprüfungsamtes in Düsseldorf (Martin-Luther-Platz 40) möglich. Die Vereinbarung eines Termins ist nicht erforderlich und nicht möglich.

 

  • Sofern die Einsichtnahme auf der Geschäftsstelle des Landesjustizprüfungsamtes innerhalb der Monatsfrist erfolgt, ist eine vorhergehende Anmeldung nicht erforderlich. Die Zahl der Einsichtnahmeplätze ist beschränkt.

 

  • Des Weiteren besteht die Möglichkeit, innerhalb der Monatsfrist gegen Kostenerstattung Kopien der Bearbeitungen und der Aufgabentexte anzufordern. Für die ersten 50 Seiten fallen Gebühren in Höhe von 0,50 EUR je Seite an, für die Folgeseiten Gebühren von 0,15 EUR je Seite (§§ 10 Absatz 1 Ziffer 1, 16 Gebührengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen in Verbindung mit Nummer 31000 des Teil 3 Auslagen, Hauptabschnitt 1, der Anlage 1 zu § 3 Absatz 2 zum Gerichts- und Notarkostengesetz); die Kosten sind vorzuleisten. Nach Beantragung der Kopien erhalten Sie eine Zahlungsaufforderung; nach Eingang der Zahlung werden die Kopien gefertigt und mit der Post übersandt. Dies kann bis zu drei Wochen dauern. Eine Übersendung per elektronischer Post ist ausgeschlossen.