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Münzen

Quelle: © panthermedia.net / Tobias Kaltenbach

Reisekosten

  • Die Reisekosten werden im  Rahmen des Landesreisekostengesetzes (LRKG) erstattet.

  • Zuständig für die Bearbeitung der Anträge auf Erstattung von Reisekosten im Zusammenhang mit der Anfertigung der Aufsichtsarbeiten sind die Oberlandesgerichte. Die Antragsformulare liegen bei den Klausurorten an den Tagen der Aufsichtsarbeiten aus.

  • Für die Reisekosten zum mündlichen Prüfungstermin ist der Antrag bei dem LJPA NRW zu stellen. Die Antragsformulare liegen bei dem Landesjustizprüfungsamt NRW am Tag der mündlichen Prüfung aus. Die Anträge können auch formlos per E-Mail (ljpa@jm.nrw.de) binnen sechs Monaten (Ausschlussfrist) gestellt werden. Sie müssen Angaben zur Anschrift, Stammdienststelle, Kontoverbindung, Uhrzeit der Abfahrt an der und Rückkehr zu der Wohnung und zur Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel oder eines Pkw beinhalten. 

  • Zweitwiederholer und Prüflinge im Verbesserungsversuch erhalten keine Reisekosten.

  • Antragsformular Reisekosten