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Zweitwiederholer

  • Bei zweimaligem Misserfolg kann die Präsidentin/der Präsident des LJPA die nochmalige Wiederholung der Prüfung gestatten, wenn eine hinreichende Aussicht auf Erfolg besteht.

  • Der Antrag ist innerhalb von drei Monaten nach Bekanntgabe des Prüfungsbescheides im ersten Wiederholungsversuch bei der Präsidentin/dem Präsidenten des OLG (zuständige Referendarabteilung) zu stellen. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit ist der Eingang beim OLG.

  • Antragsformular
  • Eine erneute Aufnahme in den Vorbereitungsdienst findet nicht statt.

  • Nach der Gestattung des zweiten Wiederholungsversuchs werden die Prüflinge in der Regel zu dem Klausurtermin im auf die Gestattung folgenden Monat geladen.