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Oberlandesgericht Köln, 6 U 224/11

Datum:
10.08.2012
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
6. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
6 U 224/11
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2012:0810.6U224.11.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Köln, 81 O 56/11
 
Tenor:

I.) Die Berufung des Beklagten gegen das am 8.11.2011 verkündete Urteil der 1. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln – 81 O 56/11 – wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass der Urteilstenor zu 1) wie folgt neu gefasst wird:

1.) Der Beklagte wird verurteilt,

a) es zu unterlassen, im geschäftlichen Verkehr mit der Ankündigung kostenloser medizinischer Auskünfte im Wege der Beratung per Internet wie aus der nachfolgend wiedergegebenen Anlage K 6

ersichtlich zu werben, sofern Fragen beantwortet werden, die Krankheiten, Leiden, Körperschäden oder krankhafte Beschwerden des Anfragenden oder eines Dritten zum Gegenstand haben, wenn dies wie in einer der nachfolgend wiedergegebenen Anlagen K 2 - K 5 und K 19 – K 21 erfolgt:

b) an den Kläger 166,60 € nebst Zinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz seit dem 19.7.2011 zu zahlen.

2.) Dem Beklagten wird für jeden Fall der Zuwiderhandlung des Unterlassungsgebots zu 1 a) ein Ordnungsgeld bis zu 250.000,00 €, ersatzweise Ordnungshaft, oder Ordnungshaft bis zu 6 Monaten angedroht.

II.) Die Kosten des Berufungsverfahrens hat der Beklagte zu tragen.

III.) Dieses und das angefochtene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

Der Beklagte kann jedoch die Vollstreckung des Unterlassungsanspruches durch Sicherheitsleistung in Höhe von 20.000 € abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Vollstreckung des Zahlungsanspruches und des Kostenerstattungsanspruches kann der Beklagte durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

IV.) Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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