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045-Arbeitstherapie neu

Quelle: Justiz NRW / Helen Bruns

Arbeitstherapie

Arbeit als Behandlungsmaßnahme

Die arbeitstherapeutische Beschäftigung der Gefangenen gehört zu den Behandlungsmaßnahmen im Strafvollzug.

Gefangene, die den Voraussetzungen zur Zuweisung regulärer Arbeitsplätze nicht genügen, aber ausreichend aufnahmefähig sind, sollen in arbeitstherapeutischen Maßnahmen auf ein geregeltes Arbeitsleben vorbereitet werden.

Ziel ist es, zunächst die Bereitschaft der Gefangenen zur Mitwirkung an der Maßnahme zu wecken oder zu fördern. Dabei sollen insbesondere soziale Fähigkeiten, ggf. unter Einsatz von Spielen, Sport u.ä., angesprochen werden.

Im weiteren Verlauf werden die Gefangenen angeleitet, sich mit vorgegebenen Materialien kreativ und produktiv auseinanderzusetzten. Dies kann in Form gestalterischen oder handwerklichen Arbeitens geschehen (Holz, Metall, Ton, Leder, Farbe, Stoff usw.). Die Gefangenen sollen grundlegende manuelle Fähigkeiten erlernen, Schwierigkeiten im Arbeitsverhalten abbauen sowie Konzentration und Ausdauer bei der Beschäftigung verbessern, um die erlernten Fähigkeiten im Anschluss unter produktionsähnlichen Bedingungen zu vertiefen. Bei diesem letzten Schritt soll die Arbeitsfähigkeit der Gefangenen so weit hergestellt werden, dass eine Eingliederung in die üblichen Arbeitsprozesses innerhalb der Anstalt, aber auch nach Haftentlassung möglich ist.

In der letzten Phase der Arbeitstherapie, also dem Übergang von therapeutischer Beschäftigung hin zu wirtschaftlich ergiebiger Arbeit, fertigen die Gefangenen zunehmend Produkte, die von Bürgerinnen und Bürgern ebenfalls im "Knastladen" käuflich erworben werden können. Der "Knastladen" des nordrhein-westfälischen Justizvollzuges ist der größte Online-Shop von Justizvollzuganstalten deutschlandweit.