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Organisierte Kriminalität

Quelle: © PantherMedia /Daniel Loretto

Zentral- und Ansprechstelle für die Verfolgung Organisierter Straftaten in Nordrhein-Westfalen (ZeOS NRW)

Seit September 2020 besteht die ZeOS NRW bei der Staatsanwaltschaft Düsseldorf und vier Schwerpunktstaatsanwaltschaften in Bielefeld, Bochum, Düsseldorf und Köln für die Verfolgung Organisierter Kriminalität und für Vermögensabschöpfung.

Die ZeOS NRW ist bei der Staatsanwaltschaft Düsseldorf eingerichtet. Daneben bestehen vier Schwerpunktstaatsanwaltschaften für die Verfolgung Organisierter Kriminalität und für Vermögensabschöpfung in Bielefeld, Bochum, Düsseldorf und Köln.

Dahinter steckt der Gedanke, dass eine effektive Verfolgung der Organisierten (Wirtschafts-)Kriminalität auch eine besondere Organisation der Strafverfolgungsbehörden verlangt. Organisierte Kriminalität zeichnet sich regelmäßig dadurch aus, dass Straftaten im Verborgenen begangen werden und auch in ihren Auswirkungen unerkannt bleiben. Die Strafverfolgungsbehörden müssen weit vernetzte Beziehungsgeflechte, aufwändig verschleierte Geschäftsstrukturen und immer komplexere, an Gewinnmaximierung orientierte Handlungsmuster durchschauen. Die Strafverfolgung braucht ausreichend Zeit und Raum, um über Zuständigkeitsgrenzen hinaus das Dunkelfeld aufzuhellen. Diese Ressourcen sind mit der Errichtung der ZeOS NRW und den neuen Schwerpunkten, die für herausgehobene Verfahren Organisierter Kriminalität zuständig sind, geschaffen worden. Die ZeOS NRW steht darüber hinaus anderen Behörden als zentrale Anlaufstelle in Nordrhein-Westfalen im Bereich der Verfolgung der Organisierten Kriminalität zur Verfügung.

Mit der Schwerpunktsetzung im Bereich der Verfolgung der Organisierten Kriminalität ist zugleich auch eine Bündelung herausgehobener Aufgaben der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung verbunden.

Vermögensabschöpfung ist von besonderer Bedeutung, weil sie dazu dient,

  • Straftätern das wegzunehmen, was ihnen nicht zusteht:
    Der Zweck der Vermögensabschöpfung, dass Straftäter nicht von ihren Taten finanziell profitieren sollen, liegt auf der Hand. Um sicherzustellen, dass dieses Ziel erreicht wird, sehen die gesetzlichen Bestimmungen vor, das aus einer Tat Erlangte bei den Tätern in voller Höhe abzuschöpfen. Dem können die Täter auch nicht dadurch entgehen, dass sie die Beute schnell versetzen, denn in diesen Fällen kann auf ihr sonstiges Vermögen zugegriffen werden. Wird der Gewinn an andere weitergegeben, kann der Staat auch auf deren Vermögen zugreifen.

  • Straftaten zu verhindern:
    Die Vermögensabschöpfung führt dazu, dass den Tätergruppen diese wirtschaftliche Basis entzogen wird. Die für die Planung und Begehung weiterer Straftaten erforderliche Logistik, z. B. konspirative Wohnungen oder Tatwerkzeuge, können so mangels finanzieller Mittel nicht mehr beschafft werden.

  • Schuldige zu überführen:
    Grenzüberschreitend handelnde Täter sind oft schwer zu fassen. Einen guten Ansatz für erfolgreiche Ermittlungen bietet jedoch das illegal erlangte Kapital. Ziel der Tätergruppen ist es, ihre Gewinne aus Straftaten in den legalen Geldkreislauf zu schleusen. Wenn die Ermittlungsarbeit genau an diesem Punkt ansetzt, kann der Weg des Kapitals oft bis zu den Hintermännern zurückverfolgt werden.

  • Opfern zu helfen:
    Mit der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung sichert der Staat Tätervermögen auch im Sinne der Opfer von Straftaten. Im Rahmen der Strafvollstreckung werden Verletzte aus dem gesicherten Vermögen entschädigt, ohne einen zivilrechtlichen Titel hierfür zu benötigen.
Verantwortlich: Ministerium der Justiz NRW, Abteilung III, Stand: 2024