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Quelle: Justiz NRW / Rainer Feistauer

Anstaltsbeiräte

Mittler zwischen Anstalt und Öffentlichkeit

Anstaltsbeiräte haben die wichtige Aufgabe, Mittler zwischen Anstalt und Öffentlichkeit zu sein und leisten einen wichtigen Beitrag zur Resozialisierung der Gefangenen.

Die Mitglieder des Beirats werden durch die Leiterin oder den Leiter der Justizvollzugsanstalt ernannt. Auf Bitte der Anstaltsleitung benennt der Stadtrat bzw. der Kreistag geeignete Personen für die Mitarbeit im Anstaltsbeirat. Die Amtsdauer des Beirats beträgt fünf Jahre, sie entspricht der Wahlperiode des Landtags.

Den Beiräten sollen Personen angehören, die Verständnis für die Aufgabe und Ziele des Justizvollzuges haben und bereit sind, bei der Wiedereingliederung entlassener Gefangener mitzuwirken. Dem Beirat sollen möglichst ein Mitglied des Landtags und je ein Vertreter einer Arbeitnehmer- und einer Arbeitgeberorganisation sowie eine in der Sozialarbeit tätige Person angehören.

Die Beiräte unterstützen die Leiterin oder den Leiter der Justizvollzugsanstalt bei der Aufgabenerfüllung, insbesondere durch Kontakte zu Organisationen und Behörden und geben Anregungen und Empfehlungen für eine Verbesserung des Vollzuges.

Ihre Arbeit ist auch auf die Arbeit innerhalb der Anstaltsmauern gerichtet. Hierzu zählt ebenso sich um das Wohl der Mitarbeiter zu kümmern.

Die Anstaltsleiterin oder der Anstaltsleiter unterstützt den Beirat bei der Erfüllung seiner Aufgaben, gibt ihm die erforderlichen Auskünfte, nimmt an Sitzungen und Anstaltsbesichtigungen des Beirats teil.

Die Beiratsmitglieder sind verpflichtet, über alle vertraulichen Angelegenheiten, außerhalb ihres Amtes Verschwiegenheit zu bewahren.

 

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte:

Beiräte bei Justizvollzugsanstalten - Justizverwaltungsvorschriften online
Allgemeinverfügung des Ministeriums der Justiz vom 10. August 2017 (4439 - IV. 3) - JMBl. NW S. 210 –