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082-Sozialarbeit

Quelle: Justiz NRW / Helen Bruns

Soziale Wiedereingliederung

Maßnahmen der Entlassungsvorbereitung

Die soziale Wiedereingliederung der Gefangenen wird durch umfangreiche Maßnahmen der Entlassungsvorbereitung unterstützt. Im Vorfeld der Entlassung sind häufig viele Angelegenheiten des täglichen Lebens zu regeln, bei deren Organisation und Durchführung die Gefangenen durch den Sozialdienst in den Justizvollzugsanstalten beraten und begleitet werden.

Neben der Beschaffung von Ausweispapieren, der Abklärung von Sozial- und Krankenversicherungsleistungen und der  Beschaffung einer Wohnung oder einem Platz in einer (betreuten) Wohneinrichtung, wird das im Rahmen des strukturierten Übergangsmanagements geschaffene  externe Netzwerk genutzt,  um den  Entlassenen Ansprechpersonen zur  Bewältigung von Problemen und Krisen an die Seite zu stellen und sie effektiv in Hilfsstrukturen (z.B. Therapieangebote, Schuldnerberatung oder Ausländerberatung, Bewährungs- oder Führungsaufsicht) einzubinden.

Um ihre Angelegenheiten möglichst selbständig regeln zu können, sollen den Gefangenen im Vorfeld der Entlassung vollzugsöffnende Maßnahmen, insbesondere Langzeitausgang gewährt werden.