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Quelle: Justiz NRW / Candida Tunkel

Suchtberatung

Hilfemaßnahmen für suchtkranke Inhaftierte

Die Entlassung aus der Haft stellt für suchtkranke Inhaftierte regelmäßig eine problembehaftete Situation dar, in welcher die Gefahr eines Rückfalls steigt. Von großer Bedeutung ist es vor diesem Hintergrund, den Übergang in externe therapeutische Behandlungsmaßnahmen vorzubereiten und zu begleiten. Bei suchtkranken Inhaftierten, die nach ihrer Entlassung keine suchttherapeutischen Maßnahmen antreten, ist die Anbindung an die zuständige Suchtberatung des Entlassungsortes anzustreben.

Ein bereits vor der Haftentlassung ermöglichter - ggf. begleiteter - persönlicher Kontakt zu einer Beratungsstelle baut Berührungsängste ab und trägt dazu bei, die Betroffenen an das spezifische Hilfsangebot für Suchtkranke anzubinden und ein stabilisierendes Netzwerk sozialer Hilfen nach Haftentlassung zu schaffen.