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Entscheidung

Näheres zu Form und Inhalt der Entscheidung über einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung.

Das Finanzgericht entscheidet über den Antrag auf Aussetzung der Vollziehung durch Beschluss. An dem Beschluss, der in der Regel durch den Senat ergeht, wirken drei Berufsrichter bzw. Berufsrichterinnen mit. In dringenden, d. h. besonders eilbedürftigen Fällen kann der bzw. die Senatsvorsitzende allein entscheiden.

Die Entscheidung des Gerichts ist eine vorläufige Entscheidung aufgrund einer summarischen Prüfung. Haben Einspruch bzw. Klage (wider Erwarten) keinen Erfolg, so sind für den Zeitraum, während dessen die Vollziehung ausgesetzt war, Aussetzungszinsen zu zahlen. Der Zinssatz beträgt 0,5 v. H. monatlich.