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Einleitung eines Klageverfahrens

Anforderungen an eine Klageschrift.

Sie können ein finanzgerichtliches Verfahren entweder schriftlich oder mit einem elektronischen Dokument (siehe Hinweis am Ende der Seite) einleiten. Darüber hinaus können Sie Ihren Antrag während der Geschäftszeiten bei der Rechtsantragstelle persönlich  protokollieren lassen. Sie können sich selbst an das Finanzgericht wenden oder sich vertreten lassen. 

Aus der Klageschrift muss mindestens Folgendes hervorgehen (§ 65 Abs. 1 FGO):

  • Ihr vollständiger Name und Ihre vollständige Anschrift, bei Gesellschaften auch Name und Anschrift des gesetzlichen Vertreters
  • die Bezeichnung des Beklagten, also der Behörde, gegen die sich Ihre Klage richtet (Finanzamt / Hauptzollamt / Bundesagentur für Arbeit/ Familienkasse o.a.)
  • eine Bezeichnung des Klagebegehrens 
    Das Klagebegehren ist das Ziel, das Sie mit Ihrem Verfahren verfolgen.
    Hierzu müssen Sie darlegen, inwieweit der angefochtene Bescheid Ihrer Auffassung nach fehlerhaft ist (z. B. weil Werbungskosten für Arbeitsmittel in Höhe von 2.500,00 Euro bei den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit vom Finanzamt nicht anerkannt wurden).
  • Die Bezeichnung des angegriffenen Verwaltungsakts und der Einspruchsentscheidung, wenn Sie mit der Klage die Aufhebung oder Änderung eines belastenden Verwaltungsakts erreichen möchten (z. B. Einkommensteuerbescheid für 2021 vom 20.11.2022 in Form der Einspruchsentscheidung vom 30.09.2023,
    Az. ...).

Außerdem müssen Sie die Klageschrift eigenhändig unterschreiben oder als elektronisches Dokument einreichen (siehe Hinweis am Ende der Seite).

Zusätzlich sollten Sie

  • einen konkreten Antrag stellen
  • die Tatsachen angeben, die Ihren Standpunkt begründen
  • eventuelle Beweismittel benennen
  • den durch die Behörde erlassenen Bescheid und die Einspruchsentscheidung in Kopie beifügen.

Eine wirksame Klageerhebung ist auch per Telefax möglich, wenn keine Nutzungspflicht des elektronischen Rechtsverkehrs gemäß § 52d der Finanzgerichtsordnung besteht. Das gefaxte Original muss unterschrieben sein. Bei einer Klageerhebung per Computer-Fax muss die Unterschrift eingescannt sein.

Wenn Sie sich für die Erhebung der Klage durch ein elektronisches Dokument entscheiden, müssen Sie folgendes beachten:

Klagen, Anträge oder sonstige sogenannte bestimmende Schriftsätze können per zertifiziertem DE-Mail-Zugang oder durch Nutzung des elektronischen Gerichts- und Verwaltungspostfachs (EGVP) unter Beifügung einer qualifizierten elektronischen Signatur eingereicht werden. Einzelheiten erfahren Sie im Bereich elektronischer Rechtsverkehr.