/WebPortal_Relaunch/Service/mediathek_neu

Die Rentenversicherung

Grundzüge des Rentenversicherungsrechts

Die Seite "Die Rentenversicherung" beschreibt die Grundzüge der gesetzlichen Rentenversicherung und die Zuordnung rentenrechtlicher Streitfälle zur Sozialgerichtsbarkeit.

Die gesetzliche Rentenversicherung sichert die finanzielle Versorgung nach dem Ausscheiden aus dem Arbeitsleben und bei (auch teilweiser) Erwerbsminderung. Gesetzlich geregelt ist sie vor allem im Sechsten Buch des Sozialgesetzbuches (SGB VI), aber auch in weiteren Gesetzen wie z.B. dem Fremdrentengesetz, das etwa bei Renten für Vertriebene und Spätaussiedler von Bedeutung ist.

Pflichtversichert sind vor allem Arbeitnehmer (Beschäftigte), soweit sie nicht geringfügig beschäftigt und deshalb versicherungsfrei sind, sowie u.a. Auszubildende, behinderte Menschen in anerkannten Werkstätten sowie Wehr- und Zivildienstleistende. Von den Selbständigen sind nur bestimmte Personenkreise pflichtversichert.

Rentenversicherungsträger sind die Deutsche Rentenversicherung Bund, die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft - Bahn - See sowie bestimmte Regionalträger, wie z.B. in Nordrhein-Westfalen die Deutsche Rentenversicherung Rheinland und die Deutsche Rentenversicherung Westfalen.

Nicht nur Altersrenten fallen in den Zuständigkeitsbereich der gesetzlichen Rentenversicherung. Denn sie leistet auch die Renten bei Eintritt verminderter Erwerbsfähigkeit. Stirbt ein Versicherter, sichert sie zudem den Unterhalt der Hinterbliebenen, insbesondere der Witwen und Witwer sowie der Waisen.

Die Streitfälle vor den Sozialgerichten können dementsprechend vielgestaltig sein. Es kann sich nicht nur die Frage stellen, welche Zeiten im Leben eines Versicherten über seine Rentenbeitragszeiten hinaus bei der Berechnung seiner Rente zu berücksichtigen sind. Bei den Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit geht es auch um medizinische Fragen, wenn die gesundheitlichen Beeinträchtigungen der beruflichen Leistungsfähigkeit des Versicherten zu klären sind. Häufig ist die Gesetzesauslegung und –anwendung im Streit, zumal es in den letzten Jahren und Jahrzehnten wegen der Notwendigkeit von Rentenreformen häufig Rechtsänderungen gegeben hat.