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Europäisches Nachlasszeugnis

Für Sterbefälle ab dem 17.08.2015 besteht die Möglichkeit der Erteilung eines europäischen Nachlasszeugnisses. In Deutschland ist grundsätzlich ein Erbschein  nach deutschem Recht ausreichend. Befinden sich jedoch Nachlassgegenstände im Ausland, reicht ein Erbschein nach deutschem Recht nicht immer zum Nachweis der Erbberechtigung aus. 

Weitere Informationen im Bürgerservice

 

 

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