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In Jugendhaftanstalten befinden sich Jugendliche, Heranwachsende und junge Erwachsene im Alter von 14 bis 24 Jahren. Rechtsgrundlage für den Vollzug der Jugendstrafe ist das Gesetz zur Regelung des Jugendstrafvollzuges in Nordrhein-Westfalen.
Weitere Informationen im Bürgerservice.