Aktueller Inhalt: Meineid ist ein Delikt, das mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft wird. Lediglich in minder schweren Fällen ist eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren vorgesehen [§ 154 StGB]. MediationMeistgebot A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z Zurück