Aktueller Inhalt:
Bezeichnet in der Beamtenlaufbahn die Besoldungsgruppen A9 bis A13. Voraussetzung für eine Einstellung in den gehobenen Sozialdienst ist ein abgeschlossenes Studium der Fachrichtung Sozialarbeit oder Sozialpädagogik an einer Fach- oder Gesamthochschule und die staatliche Anerkennung. In der Justiz kommt ein Einsatz
- im ambulanten Sozialen Dienst (Fachbereich Bewährungshilfe oder Fachbereich Gerichtshilfe)
- im Sozialdienst im Justizvollzug
in Betracht.
Weitere Informationen auf der Website für die Nachwuchsgewinnung .