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Psychologin / Psychologe im Justizvollzug

Psychologin / Psychologe im Justizvollzug müssen über besondere Kenntnisse im Bereich der Psychodiagnostik und forensischen Psychologie sowie über die für den Justizvollzug relevanten psychotherapeutischen Verfahren verfügen.

Erfahrungen in der Moderation von Gruppen sowie betriebs- und organisationspsychologische Kenntnisse sind von Vorteil.

Für den Einsatz als psychologischer Psychotherapeut ist die Approbation gemäß des Psychotherapeutengesetzes erforderlich. Weitere Informationen erhalten Sie

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