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E-Klausur

Ab dem 1. Januar 2024 haben die Justizprüfungsämter und das Landesjustizprüfungsamt in Nordrhein-Westfalen die Anfertigung der Aufsichtsarbeiten in elektronischer Form zu ermöglichen, §§ 10 Abs. 1 Satz 3, 51 Abs. 1 Satz 3 JAG NRW.

Dem entsprechend werden die Justizprüfungsämter und das Landesjustizprüfungsamt ab dem 1. Januar 2024 allen Prüflingen zur Wahl stellen, die Aufsichtsarbeiten in der staatlichen Pflichtfachprüfung bzw. zweiten juristischen Staatsprüfung per Hand oder in elektronischer Form anzufertigen (sog. „E-Klausur“).

Eine Differenzierung zwischen der Versuchsart (Freiversuch, erster Versuch, Wiederholungsprüfung, Notenverbesserung) war nie beabsichtigt und wird auch nicht erfolgen.

Zur Vermeidung von Missverständnissen wird darauf hingewiesen, dass die Einführung der „E-Klausur“ in keinem Bezug zu den übrigen Änderungen des 2. Gesetzes zur Änderung des Juristenausbildungsgesetzes vom 09.11.2021 (GV.NRW. v. 17.11.2021, S. 1190 ff.) steht, wie u.a. schon daraus ersichtlich ist, dass Stichtag für die „E-Klausur“ erst der 1. Januar 2024 ist, Aufsichtsarbeiten nach dem neuen Recht aber bereits im November und Dezember 2023 stattfinden. 

Den jeweils aktuellen Stand der E-Klausur finden Sie unter: 

https://www.justiz.nrw.de/Gerichte_Behoerden/landesjustizpruefungsamt/ljpa_a_z/E-Klausur/index.php

Stand: 01.06.2023