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Landesarbeitsgericht Hamm

Quelle: Justiz NRW

Landesarbeitsgericht Hamm: Feierliche Amtseinführung des neuen Direktors des Arbeitsgerichts Minden

15.04.2024

Landesarbeitsgericht Hamm: Feierliche Amtseinführung des neuen Direktors des Arbeitsgerichts Minden Im Rahmen eines Festakts in den Räumlichkeiten des Justizzentrums Minden wurde am 15. April 2024 Rolf Nottmeier, seit dem 11. Januar 2024 neuer Direktor des Arbeitsgerichts Minden, feierlich in sein Amt eingeführt. Auf Einladung des Präsidenten des Landesarbeitsgerichts Hamm, Dr. Holger Schrade, dessen Bezirk das Arbeitsgericht Minden angehört, nahmen rund 60 Gäste an dem Festakt teil. Darunter Repräsentantinnen und Repräsentanten aus den Bereichen der öffentlichen Verwaltung, der Justiz, von Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften, der örtlichen Anwaltschaft, kirchliche Amtsträger und die Belegschaft des Arbeitsgerichts sowie Angehörige des neuen Direktors. Die zahlreichen ehrenamtlichen Richterinnen und Richter des Arbeitsgerichts wurden durch die Mitglieder ihres gewählten Ausschusses vertreten. Nach der Begrüßung der Gäste und einführenden Worten stellte Dr. Schrade den neuen Direktor und dessen Werdegang vor. Im Anschluss richtete der Bürgermeister der Stadt Minden, Michael Jäcke, ein Grußwort an die Anwesenden. Es folgten Redebeiträge des Geschäftsführers des Arbeitgeberverbands Minden-Lübbecke, Andre Fechner, des Rechtsschutzsekretärs Axel Müller der DGB Rechtsschutz GmbH Minden sowie von Rolf Nottmeier. Für den musikalischen Rahmen sorgte ein Duo aus Violine und Cello. Rolf Nottmeier, 1962 in Minden geboren, trat am 9. September 1991 in den Dienst der westfälischen Arbeitsgerichtsbarkeit ein. Nach einer Einführung am Arbeitsgericht Bielefeld und Einsätzen an den Arbeitsgerichten Iserlohn und Münster wurde er am 16. Februar 1995 zum Richter auf Lebenszeit ernannt. Seitdem ist er als Richter am Arbeitsgericht Minden tätig. Er folgt als Direktor auf Wolfgang Weizenegger, der in den Ruhestand eingetreten ist und im Vorjahr durch den Präsidenten des Landesarbeitsgerichts verabschiedet wurde.

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