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Oberverwaltungsgericht NRW

Quelle: Justiz NRW

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen: Anordnungen für die Sitzung in Sachen AfD gegen Bundesamt für Verfassungsschutz

29. Februar 2024

29.02.2024

Das Akkreditierungsverfahren für die mündlichen Verhandlungen in den Verfahren der Alternative für Deutschland (AfD) gegen die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesamt für Verfassungsschutz, am 12.03.2024 und ggf. am 13.03.2024 ist abgeschlossen. Es wurden 95 Akkreditierungen an Medienvertreterinnen und -vertreter erteilt, davon 69 an Reporter und Redakteure für einen reservierten Sitzplatz. Voraussichtlich stehen damit etwa 100 Plätze für die allgemeine Öffentlichkeit zur Verfügung. Das Gerichtsgebäude wird an den Sitzungstagen nur von der Aegidiistraße aus über den Aegidiikirchplatz erreichbar sein.

Der Vorsitzende des 5. Senats hat am 16. Februar 2024 eine weitere sitzungspolizeiliche Anordnung erlassen. Diese ist ebenso wie die hausrechtliche Anordnung der Gerichtsleitung vom 27. Februar 2024 auf der Internetseite des Oberverwaltungsgerichts veröffentlicht. Danach gelten für den Zugang zum Gerichtsgebäude und zum Sitzungssaal sowie für die mündliche Verhandlung im Wesentlichen folgende Regelungen:

I. Zugang zum Gerichtsgebäude

Der allgemeine Zugang zum Sitzungssaal erfolgt über die rechte Tür des Haupteingangs des Gerichtsgebäudes. Akkreditierte Vertreter der Medien können die linke Tür des Haupteingangs des Gerichtsgebäudes nutzen; der Akkreditierungsnachweis ist dabei vorzulegen.

An allen Sitzungstagen ist der Zugang zum Gerichtsgebäude ab 45 Minuten vor dem angesetzten Beginn der Sitzung möglich. Der Einlass für Zuschauer erfolgt nur, soweit im Sitzungssaal noch entsprechende Sitzplatzkapazität vorhanden ist.

Zuschauer, die das Gerichtsgebäude verlassen, erhalten erneuten Einlass nur nach den allgemeinen Regeln.

II. Einnahme der Sitzplätze im Zuschauerraum

Die für akkreditierte Vertreter der Medien reservierten Plätze sind durch Schilder kenntlich gemacht und diesen vorbehalten.

Akkreditierte Vertreter der Medien (mit Ausnahme der Kamerateams und Fotografen) sowie bereits eingelassene Zuschauer haben spätestens 15 Minuten vor dem angesetzten Beginn der mündlichen Verhandlung einen Sitzplatz im Sitzungssaal einzunehmen. Bis dahin nicht eingenommene Plätze werden für diesen Tag an wartende Zuschauer vergeben, die sonst keinen Einlass finden könnten. Gleiches gilt für während der Sitzung dauerhaft freiwerdende Sitzplätze.

Die Belegung mehr als eines Sitzplatzes durch eine Person oder die Nutzung eines Sitzplatzes durch mehrere Personen sind untersagt. Zuschauer und Vertreter der Medien, die keinen Sitzplatz gefunden haben, müssen das Gerichtsgebäude vor Beginn der Sitzung verlassen.

III. Ton-, Film- und Bildaufnahmen

Ton-, Film- und Bildaufnahmen im Gerichtsgebäude sind nur durch akkreditierte Vertreter der Medien und erst 15 Minuten vor dem angesetzten Beginn der mündlichen Verhandlung bis zum Beginn und 45 Minuten nach der Sitzung zulässig.

Mit Ton-, Film- und Bildaufnahmen der Mitglieder des Senats, der Protokollkräfte, der Kräfte des Justizwachtmeisterdienstes, der Geschäftsleitung und weiterer Justizbediensteter (mit Ausnahme der Pressedezernentin) außerhalb des Sitzungssaals besteht kein Einverständnis.

IV. Nutzung elektronischer Geräte

Elektronische Geräte dürfen mit Ausnahme der vorstehenden Regelung nicht für Ton-, Film- und Bildaufnahmen im Sitzungssaal genutzt werden. Das Telefonieren während der Sitzung ist nicht gestattet.

Zuschauer haben sämtliche mitgeführten elektronischen Geräte auszuschalten. Ihre Nutzung im Sitzungssaal ist nicht gestattet. Akkreditierte Vertreter der Medien können lautlos geschaltete elektronische Geräte im Sitzungssaal nutzen.


Für Fragen, Kommentare und Anregungen steht Ihnen zur Verfügung: Pressestelle@ovg.nrw.de