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Bologna-Prozess und deutsche Juristenausbildung; Berichte des Ausschusses der Justizministerkonferenz zur Koordinierung der Juristenausbildung

Informationen zu den Untersuchungen zur Übernahme einer Bachelor-Master-Struktur für die Juristenausbildung. Berichte des Koordinierungsausschusses Juristenausbildung aus den Jahren 2005, 2008 und 2011.

Das rechtswissenschaftliche Studium ist von einer Umstellung auf die Bachelor-Master-Struktur ausgenommen. Am Ende eines langen Abwägungsprozesses stand die Erkenntnis aller Bundesländer, im Grundsatz an dem bewährten System der Staatsprüfungen und eines gemeinsamen Vorbereitungsdienstes festhalten zu wollen.

Der Koordinierungsausschuss Juristenausbildung hat 2011 einen Bericht über Möglichkeiten und Konsequenzen einer Bachelor-Master-Struktur in der deutschen Juristenausbildung vorgelegt. Hiernach hielten die Justizministerinnen und Justizminister zwei Staatsprüfungen und einen einheitlichen Vorbereitungsdienst für die Ausbildung zu den reglementierten juristischen Berufen für unverzichtbar.


Berichte 2005


Berichte 2008


Bericht 2011

  • Bericht über Möglichkeiten und Konsequenzen PDF-Dokument, öffnet neues Browserfenster / neuen Browser-Tab .pdf  7.9 MB
    einer Bachelor-Master-Struktur anhand unterschiedlicher Modelle einschließlich der berufspraktischen Phase unter Berücksichtigung des entwickelten Diskussionsmodells eines Spartenvorbereitungsdienstes.
Verantwortlich: Ministerium der Justiz NRW, Abteilung V