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Zwei Justizvollzugsbedienstete im Gespräch

Quelle: Justiz NRW

Abteilung IV
Justizvollzug

Nordrhein-Westfalen verfügt mit rund 19.000 Haftplätzen und zurzeit mehr als 9.500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern über den mit Abstand größten Justizvollzug in Deutschland. Das Ministerium der Justiz übt durch die Abteilung IV die Dienst- und Fachaufsicht über die zum Justizvollzug zählenden 36 Justizvollzugsanstalten (einschließlich des Justizvollzugskrankenhauses Nordrhein-Westfalen in Fröndenberg), fünf Jugendarrestanstalten und die Justizvollzugsschule Nordrhein-Westfalen aus.

Gestaltung des Vollzugs

Der Justizvollzug in Nordrhein-Westfalen nimmt eine wichtige gesamtgesellschaftliche Aufgabe wahr: Sein Ziel ist es, auf die ihm anvertrauten Gefangenen mithilfe eines strukturierten Behandlungsprogramms nach Möglichkeit derart verhaltensändernd einzuwirken, dass sie nach ihrer Entlassung nicht rückfällig werden und erneut Rechtsgüter der Gemeinschaft oder einzelner Personen beeinträchtigen. Ein so verstandener Justizvollzug dient unmittelbar dem Schutz der Sicherheitsinteressen der Allgemeinheit.

Das Ministerium der Justiz gestaltet den Justizvollzug durch vollzugspolitische Konzepte und fördert kontinuierlich die Weiterentwicklung inhaltlicher, strategischer und gesetzlicher Vorgaben. Auch über Grundsatzfragen im Zusammenhang mit der Vollzugsgestaltung - hervorzuheben sind hier z. B. das Arbeitsbetriebswesen, Maßnahmen zur schulischen und beruflichen Bildung der Gefangenen sowie das Übergangsmanagement - entscheidet das Ministerium der Justiz.

Sicherheit

Zu den Aufgaben des Justizvollzugs gehört es auch, die Sicherheit der Bevölkerung vor weiteren Straftaten ebenso wie für den Gewaltschutz sowie für die übrige Sicherheit der im Vollzug Tätigen und der Gefangenen zu sorgen. Mit Hilfe moderner Technik, praktikabler Bestimmungen und professioneller Fortbildungsmaßnahmen werden die baulich-technischen, administrativ-organisatorischen und sozialen Bedingungen - auch auf der Basis der im Zuge der Aufarbeitung besonderer vollzuglicher Vorkommnisse gewonnenen Erkenntnisse- fortlaufend optimiert.

Haftplatzmanagement und Logistik

Die Belegung der Justizvollzugsanstalten wird zentral vom Ministerium der Justiz gesteuert. Ein wichtiges Instrument hierfür ist der Vollstreckungsplan des Landes Nordrhein-Westfalen. Ebenso setzt das Ministerium der Justiz die Belegungsfähigkeit und die Vollstreckungszuständigkeit der einzelnen Vollzugseinrichtungen fest. Zudem werden von der Aufsichtsbehörde Grundsatzangelegenheiten des Gefangenentransports geregelt.

Landesjustizvollzugsdirektion

Die Landesjustizvollzugsdirektion unterstützt und stärkt die Justizvollzugsanstalten bei der eigenverantwortlichen Wahrnehmung ihrer Aufgaben durch die Steuerung der grundlegenden Aufgaben in den Referaten Organisation, Fachaufsicht, Sicherheit und Kommunikations- und Öffentlichkeitsarbeit.

Landesjustizvollzugsdirektion
Fachaufsicht für den Justizvollzug in Nordrhein-Westfalen.

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Verantwortlich: Ministerium der Justiz NRW, Abteilung IV, Stand: 2023

Abteilungsleiterin: Ministerialdirigentin Ströttchen
Abteilungsbüro: Regierungsbeschäftigte Höner, Tel: +49 211 8792-269