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E-Justice-Rat und Bund-Länder-Kommission (BLK)

Der E-Justice-Rat (EJR) ist ein koordinierendes Gremium, welchem die Amtschefinnen und Amtschefs der Justizverwaltungen des Bundes und der Länder angehören. Der regelmäßige Turnus für den Vorsitz beträgt vier Jahre. Bis zum 30.06.2024 ist Frau Staatssekretärin Dr. Brückner Vorsitzende. Zu den Aufgaben des EJR gehören insbesondere die Förderung der Zusammenarbeit bei der Planung, der Errichtung und dem Betrieb informationstechnischer Systeme in der Justiz, die Festlegung von fachübergreifenden, justizspezifischen IT-Standards sowie Entscheidungen über grundlegende Fragen der IT der Justiz und der IT-Projekte. Der E-Justice-Rat tagt regelmäßig zweimal im Jahr im Rahmen der Amtschefkonferenz.

Der EJR hat die zuvor eigenständige Bund-Länder-Kommission für Informationstechnik in der Justiz (BLK) als ständige Arbeitsgruppe integriert. Die BLK stellt die inhaltliche Arbeitsebene des EJR dar und hat den Auftrag, die Entscheidungen des EJR vorzubereiten und umzusetzen. Zur Erfüllung ihrer Aufgaben kann die BLK Arbeitsgruppen und temporäre Themenkreise einrichten. Der BLK gehören die Jus-tizverwaltungen des Bundes und der Länder an. Der Vorsitz folgt dem Vorsitz im EJR. Vorsitzender ist derzeit MR Nowak. Die BLK tagt regelmäßig zweimal jährlich.

Eine ständige Arbeitsgruppe der BLK mit NRW-Vorsitz ist die AG Architekturbüro, welche auf Grundlage eines IT-Governance-Konzepts länderübergreifend eine Kontroll- und Steuerungsfunktion für das Zusammenwirken aller IT-Verfahren der Justiz wahrnimmt.

Digitalisierungsinitiative/Bund-Länder-Digitalgipfel

Nachdem zunächst keine Einigkeit zwischen Bund und Ländern über die weitere Ausgestaltung des Pakts für den Rechtsstaat aus dem Koalitionsvertrag auf Bun-desebene erzielt werden konnte, einigte man sich am 30.03.2023 im Rahmen des ersten Bund-Länder-Digitalgipfels darauf, den Ländern für Digitalisierungsvorhaben der Justiz im Rahmen einer "Digitalisierungsinitiative" Mittel in Höhe 200 Mio. Euro in den Haushaltsjahren 2023 bis 2026 in Aussicht zu stellen.

Die entsprechenden Mittel sind im Haushaltsplan des Bundesministeriums der Justiz bereits eingestellt, müssen jedoch im Einzelfall durch den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages freigegeben werden. Der E-Justice-Rat hat am 26.04.2023 einen Vorschlag zur Mittelverwendung in insgesamt 20 Digitalisierungsvorhaben für die Justiz sowie eine entsprechende Umsetzungspriorisierung beschlossen, welche von den Justizministerinnen und Justizministern beim zwei-ten Bund-Länder-Digitalgipfel am 25.05.2023 zustimmend zur Kenntnis genommen wurden.

Im Anschluss daran haben Bund und Länder kurzfristig Entsperrungsanträge erar-beitet, von denen bereits sieben dem Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestags vorgelegt wurden.

Die Anträge betreffen die Vorhaben bundeseinheitliches gemeinsames Fachverfahren (GeFa), Modernisierung Grundbuchverfahren, neues Handelsregisterfachverfahren (AuRegis), KI-Strategie und KI-Plattform, Digitaler Austausch zwischen Polizei und Justiz (DAPJ), generatives Sprachmodell der Justiz (GSJ), KI-Fachverfahren "StruKI – Strukturierung mit KI" und KI-Apps.

In seiner Sitzung am 18.10.2023 hat der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages Mittel für sechs Projekte freigegeben. Weitere Entsperrungsanträge befinden sich in der bund-länderübergreifenden Abstimmung und sollen ebenfalls dem Haushaltsausschuss vorgelegt werden. Darüber hinaus beabsichtigt die BLK, wei-tere Vorhaben zu erarbeiten und zu priorisieren.