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26. Richtlinien für die Tätigkeit der
Bediensteten des Justizwachtmeisterdienstes
im Rahmen von Vorführungen (Vorführrichtlinie)
RV d. JM vom 26. Februar 2009 (1400 E - I. 2/07)
in der Fassung vom 9. Dezember 2011

Vorbemerkung: Die Vorgabe von Richtlinien zur Durchführung von Vorführungen liegt in der Befugnis der Behördenleitung. Jede Behördenleitung in der ordentlichen Gerichtsbarkeit hat ein eigenes Vorführ

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27. Erteilung von Kopien oder Ausdrucke
an Bevollmächtigte

AV d. JM vom 4. Mai 2015 (1400 - I. 144)
- JMBl. NRW S. 181 -

  1 Im Interesse der Geschäftsvereinfachung haben die Gerichte Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten Kopien oder Ausdrucke in dem in KV-Nr. 9000 Abs. 3 (Anlage 1 zu § 3 Abs. 2 GKG), KV-Nr. 2000 Abs. 3

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28. Geschäftliche Behandlung von Auskünften
aus dem Melderegister nach § 7 MG NRW
AV d. JM vom 6. Oktober 2017 (1400 – I. 125)
- JMBl. NRW S. 272 -

  Aufgrund des §§ 34, 38 Bundesmeldegesetz (BMG) vom 3. Mai 2013 (BGBl. I S. 1084) in der Fassung des Gesetzes vom 11.10.2016 (BGBl. I S. 2218), des §  7 Meldegesetz Nordrhein-Westfalen (MG NRW) vom

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29. Geschäftsprüfungen
bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften,
bei der Fachhochschule für Rechtspflege und der
Justizakademie des Landes Nordrhein-Westfalen sowie
bei dem Ausbildungszentrum der Justiz Nordrhein-Westfalen
AV d. JM vom 14. März 2002 (1401 - I D. 23)
- JMBl. NRW S. 85 -
in der vom Fassung vom 24. Juni 2013

I. (Fn 1 ) 1. Ziele und Aufgaben (1) Geschäftsprüfungen bei den Gerichten, Staatsanwaltschaften und den Aus- und Fortbildungseinrichtungen dienen dazu, a) die ordnungsgemäße und einheitliche Behandlu

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30. Geschäftsprüfungen bei den Justizvollzugseinrichtungen
des Landes Nordrhein-Westfalen
RV d. JM vom 21. Juni 2012 (1401 - IV. 8)

1 Ziele und Aufgaben Geschäftsprüfungen sind ein wichtiges Element der Steuerung. Geschäftsprüfungen bei den Justizvollzugseinrichtungen dienen dazu, a) der Aufsichtsbehörde einen Überblick über die

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31. Geschäftliche Behandlung von Anfragen
und Auskunftsersuchen zu wissenschaftlichen Zwecken
RV d. JM vom 28. Dezember 2000 (1410 - II C. 1)
in der Fassung vom 7. Dezember 2020 (1410 - V. 1)


  I. Für die Behandlung von Anfragen, Auskunftsersuchen, Anträgen auf Akteneinsicht oder für die Durchführung von Befragungen, die von wissenschaftlichen Instituten, sonstigen Institutionen oder Einz

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32. Gestaltung des Schriftverkehrs
RV d. JM vom 6. November 2008 (1410 - I. 91)
in der Fassung vom 21. Juni 2018

Vorbemerkungen Diese Richtlinien gelten für den gesamten im Justizbereich des Landes anfallenden Schriftverkehr. Für den Schriftverkehr in Rechtssachen sind darüber hinaus die besonderen Vorschriften

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33. Verzeichnis der Vollzugsanstalten
RV d. JM vom 17. November 2010 (1410 - IV. 14)

Die federführende Bearbeitung des Verzeichnisses der Vollzugsanstalten in den Ländern der Bundesrepublik Deutschland obliegt dem Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen. Das Verzeichnis soll

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34. Verzeichnis der Staatennamen
für den amtlichen Gebrauch in der Bundesrepublik Deutschland
AV d. JM vom 30. Juli 2015 (1410 - I. 54)
- JMBl. NRW S. 321 -

  I. Das Verzeichnis der Staatennamen für den amtlichen Gebrauch in der Bundesrepublik Deutschland wird vom Auswärtigen Amt in der jeweils geltenden Fassung in seinem Internetangebot ( www.auswaertig

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35. Vollziehung von Schriftstücken und elektronischen Dokumenten
AV d. JM vom 11. Juli 2007 (1411 - I. 2)
- JMBl. NRW S. 181 -
in der Fassung vom 27. Juli 2020
- JMBl. NRW S. 208 -

I. 1. (Fn 1 ) (Fn 3 ) Schriftstücke werden entweder 1.1 eigenhändig unterschrieben (Abschnitt II. Nr. 1.), 1.2 als Reinschriften beglaubigt (Abschnitt II. Nr. 2.), 1.3 auf Anordnung unterschrieben (A

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36. Verkehr der Justizbehörden mit den
obersten Bundes- und Landesbehörden
AV d. JM vom 12. Juli 2002 (1412 - I D. 14)
- JMBl. NRW S. 189 -


I. 1. Die Justizbehörden führen den Schriftverkehr mit dem Bundespräsidenten, den gesetzgebenden Körperschaften des Bundes und der Länder und den obersten Bundes- und Landesbehörden - abgesehen von d

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37. Formularwesen in der Justizverwaltung
AV d. JM vom 17. März 2009 (1414 - I. 43) - JMBl. NRW 2009 S. 81 -
in der Fassung vom 11. Juli 2018 - JMBl. NRW S. 162 -

I. 1. Allgemeines Zur Erleichterung und Beschleunigung des Geschäftsgangs sowie zur Förderung einer einheitlichen Handhabung von Verfahrensvorschriften werden amtliche Formulare (Fn 3), die in Formul

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38. Annahme, Absendung und Nachweis von Geld-, Wert- und
Einschreibsendungen
AV d. JM vom 14. August 2000 (1420 - I D. 55)
- JMBl. NRW S. 217 -
in der Fassung vom 12. August 2020
- JMBl. NRW S. 233 -

  I.   1. Annahme von Einzahlungen im Allgemeinen 1.1 Einzahlungen durch Übergabe von Zahlungsmitteln sind bei den für Zahlungen zuständigen Stellen im Zahlstellenraum (Fn 2 ) an den besonders kenntl

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39. Durchführung förmlicher Zustellungen und Annahme nicht oder unzureichend
freigemachter Postsendungen
RV d. JM vom 3. Mai 2002 (1420 - I B. 47)
in der Fassung vom 14. November 2013

1. Durchführung förmlicher Zustellungen 1.1 Nach § 3 Abs. 2 GKG (Fn 2 ) in Verbindung mit Nr. 9002 des Kostenverzeichnisses der Anlage 1 zu § 3 Abs. 2 GKG (Fn 2 ), Nr. 31002 KV-GNotKG und Vorbemerkun

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40. Elektronischer Schriftverkehr in Justizverwaltungssachen
RV d. JM vom 21. Oktober 2022 (1422 - I. 2)

  1. Grundsatz   Der behördenübergreifende Schriftverkehr in Justizverwaltungssachen mit Stellen der öffentlichen Verwaltung ist grundsätzlich per E-Mail abzuwickeln, solange nicht durch andere Vorga

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41. Mitteilungen der Verwaltungsgerichte in Asylverfahren
AV d. JM vom 10. Juli 2006 (1430 - I. 38)
- JMBl. NRW S. 181 -

I. 1 Mitzuteilen sind Entscheidungen über Anträge nach § 80 Abs. 5 VwGO gegen die Abschiebungsandrohung (§ 36 Abs. 3 Satz 1 AsylVfG). 2 Mitzuteilen sind 2.1 das Aktenzeichen der Entscheidung, 2.2 der

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42. Mitteilung von Vorabentscheidungsersuchen
deutscher Gerichte an den Europäischen Gerichtshof

RV d. JM vom 12. September 2023 (1430 - I. 34)

  I. Die Bundesregierung kann in Vorabentscheidungsverfahren des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) über entsprechende Ersuchen deutscher Gerichte gemäß Artikel 19 Absatz 3 EUV (Vertrag über die Europä

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43. Bekanntmachung von Grundbucheintragungen
AV d. JM vom 8. Mai 2000 (1433 - I D. 19)
- JMBl. NRW S. 139, 157 -

Bei der Bekanntmachung von Grundbucheintragungen (vgl. insbesondere § 55 GBO) ist wie folgt zu verfahren: 1. Tritt eine Notarin oder ein Notar als Verfahrensbevollmächtigte oder Verfahrensbevollmächt

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44. Geschäftsanfall der gemeinsamen Schöffengerichte
RV vom 11. Juni 1986 (1440 - V. 72)

I. Für die Bearbeitung von Angelegenheiten der gemeinsamen Schöffengerichte werden auch Angaben darüber benötigt, wie sich der Geschäftsanfall auf die einzelnen, in die jeweilige Konzentration eingez

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45. Bekanntgabe von Geschäftszahlen
und statistischen Angaben
AV d. JM vom 25. Juli 2001 (1440 - II C. 49)
- JMBl. NRW S. 209 -

I. Gerichte, Staatsanwaltschaften und Justizvollzugsbehörden werden von den verschiedensten Seiten um die Mitteilung von Geschäftszahlen oder sonstigen statistischen Angaben gebeten. Die Anfragen bez

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46. Geschäftsübersichten
RV d. JM. vom 30. September 2005 (1440 - V. 27)

I. Die Erhebung der statistischen Daten in - Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit, - Landwirtschaftssachen, - Rechtshilfesachen und - Hinterlegungssachen (Geschäftsübersichten) erfolgt mi

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47. Personalstatistik
RV des JM vom 12. März 2007 (1440 - V. 60)

I. Die Erhebung der Personalstatistik über den Personalbestand und die Personalverwendung (Personalübersichten) erfolgt bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften mit dem DV-System JustizStatistik-On

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48. Anordnung über die Erhebung von statistischen Daten
bei den Staats- und Amtsanwaltschaften (StA-Statistik)

AV d. JM vom 24. Oktober 2014 (1440 - I. 7)
- JMBl. NRW S. 300 -

  Die Anordnung über die Erhebung von statistischen Daten bei den Staats- und Amtsanwaltschaften (StA-Statistik) wird in der neuen Fassung (Stand: 1. Januar 2015) zum 1. Januar 2015 in Kraft gesetzt.

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49. Anordnung über die Erhebung von statistischen Daten
in Straf- und Bußgeldverfahren (StP/OWi-Statistik)

AV des JM vom 25. November 2014 (1440 - I. 20)
- JMBl. NRW S. 321 -

  Die Anordnung über die Erhebung von statistischen Daten in Straf- und Bußgeldverfahren (StP/OWi-Statistik) wird in der neuen Fassung (Stand: 1. Januar 2015) zum 1. Januar 2015 in Kraft gesetzt. Gle

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50. Anordnung über die
Erhebung von statistischen Daten
in Verfahren des Betreuungsgerichts
(B-Statistik)


AV d. JM vom 20. Juli 2015 (1440 - I. 16 VGU Sdb.)
- JMBl. NRW S. 2 -

Vorschrift ist aufgehoben.    Die Anordnung über die Erhebung von statistischen Daten in Verfahren des Betreuungsgerichts (B-Statistik) wird in der Fassung (Stand: 1. Januar 2016) zum 1. Januar 2016

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