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Übersicht

Einleitung eines Klageverfahrens, Verfahrensablauf, Entscheidung

Im Klageverfahren vor den Verwaltungsgerichten werden verwaltungsrechtliche Streitigkeiten verbindlich und abschließend geklärt. Ziel des Klageverfahrens ist es, im Spannungsfeld zwischen Bürger und Verwaltung nach umfassender Aufklärung des Sachverhalts und unter Berücksichtigung der Positionen aller Verfahrensbeteiligter Rechtsfrieden durch eine gütliche Einigung oder durch eine überzeugende Entscheidung herbeizuführen.

Demgegenüber sollen die Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes eine Konfliktsituation für den Zeitraum bis zum rechtskräftigen Abschluss des Klageverfahrens entschärfen, um die Schaffung vollendeter Tatsachen oder die nicht wieder rückgängig zu machende Verletzung von Rechten zu verhindern. Das Klageverfahren ist jedoch das Regelverfahren vor den Verwaltungsgerichten, auch wenn ein Streitfall gelegentlich schon im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes so geklärt werden kann, dass ein sich anschließendes Klageverfahren praktisch entbehrlich wird.

Die Darstellung des Klageverfahrens vor den Verwaltungsgerichten informiert Sie vorallem über folgende wichtige Punkte:

  • Die Einleitung eines Klageverfahrens,
  • Die Zulässigkeit einer Klage,
  • Den Verfahrensablauf und die Beteiligten im Verfahren,
  • Die Entscheidung im Klageverfahren,
  • Die Rechtsmittel im Klageverfahren.

Orientieren Sie sich dazu bitte anhand der Verweise auf der Eingangsseite.