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032-Therapiegespräch

Quelle: Justiz NRW / M. Schütz

Psychologischer Dienst

Psychologinnen und Psychologen sind innerhalb des Justizvollzugs wichtige Bezugspersonen sowohl für die Gefangenen als auch für die Anstaltsleitung und die Vollzugsbediensteten.

In der Arbeit mit den Gefangenen sind sie vor allem in den Bereichen der Diagnostik sowie der Betreuung, Beratung und Behandlung tätig. Im Rahmen der Diagnostik führen sie die psychologische Begutachtung der Gefangenen durch, erstellen Diagnosen und Prognosen, wenn es z. B. um die Genehmigung von Vollzugslockerungen wie Ausgang, Urlaub, Freigang oder Verlegung in den offenen Vollzug geht. Steht eine vorzeitige Entlassung zur Diskussion, so erarbeiten sie in festgelegten Fällen eine Kriminalprognose zur Einschätzung des Rückfallrisikos der / des betroffenen Gefangenen.

Gefangene sollen während des Vollzugs ihrer Freiheitsstrafe auf die Reintegration in die Gesellschaft vorbereitet werden. Sie sollen lernen, ihr Leben künftig eigenverantwortlich und ohne Straftaten zu führen. Als enge Betreuerinnen und Betreuer erarbeiten Psychologinnen und Psychologen für jede Gefangene / jeden Gefangenen individuelle Maßnahmen, um Persönlichkeitsstörungen oder andere Defizite zu behandeln. Deeskalation und Krisenintervention inklusive Suizidprophylaxe sind hierbei wichtige Aspekte.

Die Kontaktdaten lauten:

Dr. Hans Josef Voßenkaul
Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen
Berliner Allee 34-36
40212 Düsseldorf
Tel.:0211/ 8792-502
hansjosef.vossenkaul@jm.nrw.de