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Rat der Europäischen Union

Quelle: Justiz NRW

Teilnahme an Ratsarbeitsgruppen

Über den Bundesrat nimmt NRW im Bereich der Justiz an verschiedenen Ratsarbeitsgruppen teil.

Der Rat der Europäischen Union ist ein Organ der EU, das zusammen mit dem Europäischen Parlament die Rechtsetzung der EU ausübt.

Die inhaltliche Vorbereitung der Ratssitzungen erfolgt in Ratsarbeitsgruppen. Die Länder haben das Recht, an der Gesetzgebung auf europäischer Ebene mitzuwirken.

Im Bereich der Justiz hat das Land Nordrhein-Westfalen ein Mandat in Vertretung des Bundesrats u.a. in den folgenden Ratsarbeitsgruppen:

  • "Grundrechte, Bürgerrechte, und Freizügigkeit" (FREMP)
    Die Ratsarbeitsgruppe beschäftigt sich mit Fragen bzgl. der Charta der Grundrechte der Europäischen Union sowie mit den Verhandlungen in Bezug auf den Beitritt der EU zur Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK). Weitere Informationen zur Ratsarbeitsgruppe FREMP finden Sie auf der Seite des Rates der Europäischen Union und des Europäischen Rates.
  • "Zusammenarbeit in Strafsachen" (COPEN)
    Die Ratsarbeitsgruppe behandelt legislative und nichtlegislative Tätigkeiten im EU-Recht. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Rates der Europäischen Union und des Europäischen Rates.
  • "E-Justiz" (e-Justice)
    Die Ratsarbeitsgruppe berät die Koordinierung der Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten in Fragen der Digitalisierung der Justiz. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Rates der Europäischen Union und des Europäischen Rates.