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Quelle: EPPO Europäische Staatsanwaltschaft

Europäische Staatsanwaltschaft

Erste unabhängige und zentrale Staatsanwaltschaft der EU zur Bekämpfung von grenzüberschreitenden Straftaten zulasten des EU-Haushalts.

2017 wurde die Europäische Staatsanwaltschaft (EuStA) als erste supranationale Staatsanwaltschaft gegründet mit dem Ziel, die finanziellen Interessen der EU zu schützen. Die Verordnung (EU) 2017/1939 des Rates vom 12. Oktober 2017 zur Durchführung einer verstärkten Zusammenarbeit zur Errichtung der EUStA ist seit dem 20. November 2017 in Kraft. Die EUStA mit Sitz in Luxemburg hat ihre Arbeit am 1. Juni 2021 aufgenommen.

Als unabhängige und dezentrale EU-Strafverfolgungsbehörde kann die EuStA derzeit bei Straftaten zum Nachteil des EU-Haushalts, wie Betrug, Korruption oder schwerem länderübergreifendem Mehrwertsteuerbetrug, ermitteln, strafrechtlich verfolgen und Anklage erheben. Europäische Staatsanwältinnen und Staatsanwälte sind zuständig, wenn der Schaden mindestens 10.000 Euro beträgt, bzw. mindestens zehn Millionen Euro bei Mehrwertsteuerbetrug. Die Liste der Straftaten könnte künftig beispielsweise um Terrorismus erweitert werden.

Bisher beteiligen sich 22 EU-Mitgliedstaaten an der EUStA. Die EUStA besteht aus zwei Ebenen: der zentralen und der nationalen Ebene. Die zentrale Ebene umfasst die 22 Europäischen Staatsanwältinnen und Staatsanwälte (1 pro teilnehmendem EU-Land, darunter zwei Stellvertreter der Europäischen Generalstaatsanwältin). Die erste Generalstaatsanwältin ist die ehemalige rumänische Chefkorruptionsermittlerin Laura Codruța Kövesi. Die Europäischen Staatsanwältinnen und Staatsanwälte arbeiten in sog. Ständigen Kammern bestehend aus jeweils drei Mitgliedern. Diese Kammern entscheiden darüber, ob ein Verfahren vor ein nationales Gericht gebracht oder eingestellt wird. Zudem beaufsichtigen sie die Verfahren auf nationaler Ebene.

Auf nationaler Ebene führen die Delegierten Europäischen Staatsanwältinnen und Staatsanwälte, die in den Mitgliedstaaten angesiedelt sind, nach jeweiligem nationalen Recht die Ermittlungs- und Strafverfolgungsmaßnahmen durch. Das Besondere ist, dass die Delegierten Staatsanwältinnen und Staatsanwälte organisatorisch in die nationalen Strafverfolgungsbehörden integriert sind, aber fachlich ausschließlich der Aufsicht und den Weisungen der EuStA unterliegen. In Deutschland gibt es zurzeit 11 Delegierte Staatsanwältinnen und Staatsanwälte in fünf Zentren in Berlin, Frankfurt, Hamburg, München und Köln.

Die EuStA ergänzt die Arbeit zur Bekämpfung von Straftaten gegen die finanziellen Interessen der EU von Eurojust, des Amts für Betrugsbekämpfung (OLAF) und Europol. Anders als die EuStA haben diese bestehenden EU-Einrichtungen keine Kompetenz, strafrechtliche Ermittlungen und Strafverfolgungen durchzuführen.

Weitere Informationen zur EUStA. Die wichtigsten Punkte finden Sie auch auf dem Factsheet der Europäischen Kommission zusammengefasst. Informationen zum historischen Hintergrund der EUStA.